Rechtswissenschaft im Nebenfach/freien Wahlbereich
Für viele Studierende mit einem anderen Hauptfach ist die Rechtswissenschaft ein attraktives Nebenfach. Es bedeutet zwar in der Regel viel Arbeit, verhilft aber zu Kompetenzen, die insbesondere in Berufsfeldern hilfreich sein können, in denen starke Berührungspunkte mit dem Recht bestehen (z.B. öffentliche Verwaltung, Personalwesen).
Maßgeblich für das rechtswissenschaftliche Nebenfachstudium sind die Prüfungsordnung des Hauptfachs und die Nebenfachordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Magister- und Diplom-Studierende
Für Magister- und Diplom-Studierende der Universität Hamburg, die Rechtswissenschaft im 2. Hauptfach bzw. Nebenfach studieren, gilt die Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft im Neben- oder im zweiten Hauptfach vom 10. Februar 1999.
Die vorgenannte Prüfungsordnung gilt ab dem 14. Juni 2014 als aufgehoben. Die Übergangsregelung kann der Aufhebungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft im Neben- oder zweiten Hauptfach vom 10. Februar 1999 sowie der Nebenfachordnungen der ehemaligen Fachbereiche 02 und 17 vom 23. April 2014 entnommen werden.
Bachelor-Studierende
Vom Wintersemester 2006/2007 bis einschließlich Wintersemester 2009/2010
Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach oder Wahlbereich vom Wintersemester 2006/2007 bis einschließlich des Wintersemesters 2009/2010 aufgenommen haben, gilt die Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach vom 30. August 2006.
Die vorgenannte Prüfungsordnung gilt ab dem 14. Juni 2014 als aufgehoben. Die Übergangs- und Optierungsregelung kann der Aufhebungsordnung der vorläufigen Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach vom 30. August 2006 vom 23. April 2014 entnommen werden. Der Optierungsantrag kann bis zum 01. Juni 2015 beim Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft gestellt werden.
Vom Wintersemester 2009/10 bis einschließlich Wintersemester 2013/2014
Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach (B.A.) oder Wahlbereich (B.A., B.Sc. & LL.B.) in dem Zeitraum vom Wintersemester 2009/10 bis einschließlich zum Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben, gelten bis zum Sommersemester 2016 folgende Prüfungsordnungen:
- Rahmenprüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft des Studiengangs Nebenfach Rechtswisschaft (B.A.) sowie für den freien Wahlbereich (B.A., B.Sc., LL.B.) - Diese Rahmenprüfungsordnung tritt zum Ende des Sommersemesters 2016 außer Kraft.
- Fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach (B.A.) und den Wahlbereich (B.A., B.Sc. & LL.B.) Rechtswissenschaft - Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten zum Ende des Sommersemesters 2016 außer Kraft.
Nebenfachstudierende, die bis zum Sommersemester 2016 noch nicht alle Modulprüfungen absolviert und bestanden haben, können ihr Nebenfachstudium gemäß der Neufassungen der Rahmenprüfungsordnung und den Fachspezifischen Bestimmungen der Fakultät für Rechtswissenschaft des Studiengangs Nebenfach Rechtswissenschaft (B.A.) sowie für den freien Wahlbereich (B.A. & B.Sc.) vom 28. Mai 2014 fortsetzen.
Vom Wintersemester 2014/2015
Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach (B.A.) oder Wahlbereich (B.A., B.Sc. & LL.B.) im Wintersemester 2014/2015 oder später aufgenommen haben, gelten folgende Prüfungsordnungen:
- Neufassung der Rahmenprüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft des Studiengangs Nebenfach Rechtswisschaft (B.A.) sowie für den freien Wahlbereich (B.A. & B.Sc.) vom 28. Mai 2014
- Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach und den Wahlbereich Rechtswissenschaft vom 28. Mai 2014
Prüfungsausschuss
Das Dekanat hat im Februar 2011 einen Nebenfach- und Wahlbereichsprüfungsausschuss bestimmt. Dieser Ausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfung, die Einhaltung der Bestimmungen der Ordnung und die weiteren durch die Prüfungsordnung festgelegten Aufgaben. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung von Härtefallanträgen gem. § 10 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft des Studiengangs Nebenfach Rechtswissenschaft (B.A.) sowie für den freien Wahlbereich (B.A, B.Sc. & LL.B.).
Prüfungsamt
Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft
Raum A 138 des Rechtshauses im 1. OG
Sprechzeiten: Di.und Do. 11-13 Uhr, Mi. 13-15 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.jura@uni-hamburg.de(pruefungsamt.jura"AT"verw.uni-hamburg.de)
Tel.: 040 42838 -4549 (A-E) /-4203 (F-O) /-7654 (P-Z)
Referent/in |
Sonja Kim (N-Z) |
Sachbearbeiterinnen |