Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Das Wichtigste im Überblick
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist ein integrierter internationaler Studiengang mit Doppelabschluss, den die Universität Hamburg gemeinsam mit der führenden türkischen Rechtsfakultät der Universität Istanbul anbietet. Das Studium dauert 8 Semester und kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. Nach erfolgreichem Studium erhält man die beiden Abschlüsse "Bachelor of Laws (LL.B.)" der Universität Hamburg und "Hukuk Lisans" der Universität Istanbul.
Anschließend besteht die Möglichkeit zur Fortsetzung des Studiums im Staatsexamensstudiengang an der Universität Hamburg mit dem Ziel der Ausbildung zur:m Volljurist:in unter Anerkennung der Studienleistungen.
Der Studiengang hat das deutsche und türkische Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) unter Einschluss ihrer Grundlagen und der Bezüge zum internationalen und europäischen Recht zum Inhalt. Einen Beispielfall im türkischen Recht finden Sie hier.
Die Bewerbung erfolgt ab sofort über das DoSV-Verfahren. Die Zulassung der Teilnehmer:innen erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Universität Hamburg und die Universität Istanbul. Der Studiengang will Abiturient:innen mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolvent:innen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse verfügen.
Ablauf & Bewerbung:
Jedes Studienjahr werden je zehn Studierende aus der Türkei und Deutschland aufgenommen. Diese studieren zunächst vier Semester an der Universität Hamburg, im Anschluss vier Semester an der Universität Istanbul.
Das Zulassungsverfahren findet im Rahmen des DoSV-Verfahren statt. Um sich für die Zulassung über die Universität Hamburg zu bewerben, werden eine Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt. Studiengebühren werden nicht erhoben. Sowohl in Hamburg als auch in Istanbul sind die üblichen Semesterbeiträge (Semesterticket etc.) zu zahlen.
Der Studiengang - Konzeption und Zielgruppe
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist ein integrierter internationaler Studiengang mit Doppelabschluss. Ziel des Studiengangs ist die Ausbildung von Studierenden auf den Gebieten des deutschen und türkischen Rechts unter Einschluss seiner Grundlagen und der Bezüge zum internationalen Recht.
Als zweite Universität in Deutschland ermöglicht die Universität Hamburg so bis zu 20 Studierenden im Jahr, innerhalb von acht Semestern die akademischen Grade „Bachelor of Laws (LL.B)“ sowie „Hukuk Lisans“ zu erwerben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Studium bis zum Erwerb der beiden juristischen Staatsexamina fortzusetzen.
Partner auf türkischer Seite ist die Universität Istanbul. Ihre Wurzeln reichen bis in das 15. Jahrhundert zurück. Die juristische Fakultät der Universität Istanbul ist die führende rechtswissenschaftliche Fakultät in der Türkei. Die Partnerfakultäten verbindet eine langjährige wissenschaftliche Kooperation.
Das Studium wird zunächst zwei Jahre an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und anschließend zwei Jahre an der Universität Istanbul durchgeführt. Es beginnt jeweils zum Wintersemester. Während des Studiums in Hamburg besuchen die TeilnehmerInnen Lehrveranstaltungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Darüber hinaus finden bereits in Hamburg spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt. Das dritte und vierte Studienjahr wird an der Universität Istanbul absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Hamburg erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und am EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.
Der Studiengang wird von den Programmdirektoren Prof. Cetiner (Istanbul) und Prof. Kuhli (Hamburg) gemeinsam geleitet. Die Betreuung und Koordination vor Ort erfolgt durch die Studiengangskoordinatorinnen Frau Dr. Bulut (Istanbul) sowie Frau Dr. Kuhli (Hamburg).
Die Zulassung der TeilnehmerInnen erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Universität Hamburg und die Universität Istanbul. Der Studiengang will AbiturientInnen mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den AbsolventInnen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse verfügen.
Bewerbung und Zulassung
Jährlich werden zum Wintersemester jeweils bis zu zehn Studierende aus der Türkei und aus Deutschland zugelassen. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es für die Zulassung nicht an.
Für die Zulassung über die Universität Hamburg werden eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt.
Ab sofort wird der Studiengang in das DoSV-Verfahren aufgenommen. Dies hat folgende Auswirkungen für die kommende Bewerbungsphase:
1. Bewerber:innen müssen sich vom 01.06. bis zum 15.07. auf hochschulstart.de registrieren.
2. Die ersten Zulassungen werden in der letzten Juniwoche bekannt gegeben.
3. Es wird zu einem dynamischen Verfahren gewechselt, d.h. dass sobald ein Platz frei wird, wird eine neue Zulassung ausgesprochen.
4. Bewerber:innen können sich z.B.für das Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft und den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) mit einer anzugebenen Priorisierung bewerben. Es ist jedoch nur eine Zusagezu erwarten.
5. Die Sprachnachweise müssen weiterhin bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
6. Die Immatrikulation für zuglassene Studierende aus Istanbul bleibt unverändert.
Mehr Informationen zum Verfahren sind hier zu finden.
Bewerbung ohne Abitur
a. Eingangsprüfung
Beruflich Qualifizierte können durch Teilnahme an einer Eingangsprüfung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Fachgebunden bedeutet, dass man nur das Studienfach studieren darf, in dem man zuvor die Eingangsprüfung absolviert hat. Die Berechtigung gilt ausschließlich für die Universität Hamburg. Für jeden Studiengang der Universität Hamburg kann man eine Eingangsprüfung machen.
Um sich für das Eingangsprüfungsverfahren bewerben zu können, muss man eine abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrungen nach der Ausbildung mitbringen. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich genau über die Voraussetzungen und das Vorgehen bei der Bewerbung informieren und die Angebote zur Studienorientierung nutzen.
b. Fortbildungsprüfung
Beruflich Qualifizierte, die eine Fortbildungsprüfung (in einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden) absolviert haben, können sich nach Teilnahme an einer Studienfachberatung mit Ihrem Abschlusszeugnis der Fortbildungsprüfung direkt für einen Studienplatz bewerben (§37 HmbHG). Allerdings wird nicht jede Fortbildung automatisch als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Am häufigsten bewerben sich beruflich Qualifizierte mit Meister-, Fachwirt- und Technikerfortbildungen, aber auch viele andere Fortbildungen, z.B. im Gesundheits- oder IT-Bereich werden anerkannt. Die Berufsausbildungen als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in oder als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in fallen wegen ihrer zweistufigen Ausbildungswege ebenfalls unter diese bundesweite Regelung. Zuvor sollte man sich jedoch immer in der Liste anerkannter Fortbildungen vergewissern und für die Bewerbung über Voraussetzungen genau informieren sowie die Angebote zur Studienorientierung nutzen.
Abschlüsse
Der Studiengang führt zu zwei Studienabschlüssen (LL.B. und Hukuk Lisans) und eröffnet die Möglichkeit, das Studium bis zum Erwerb beider juristischer Staatsexamina in Deutschland fortzusetzen.
Bachelor of Laws (LL.B.). Die AbsolventInnen erwerben den akademischen Grad des Bachelor of Laws (LL.B.), der u.a. zur Forsetzung des Studiums im Rahmen eines Masterprogramms qualifiziert.
Hukuk Lisans. Zusätzlich zum Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben die AbsolventInnen den akademischen Grad "Hukuk Lisans", der, vergleichbar mit dem ersten Staatsexamen in Deutschland, den regulären Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums in der Türkei bildet. Die "Hukuk Lisans" gibt den AbsolventInnen u.a. die Möglichkeit, sich nach einer praktischen Ausbildungsphase als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in der Türkei niederzulassen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs besteht die Möglichkeit, das Studium in Deutschland bis zum juristischen Staatsexamen mit dem Ziel der Qualifikation als Volljuristin und Volljurist fortzusetzen. Die Möglichkeit der Anrechnung der im Rahmen des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) erbrachten Leistungen bewirkt, dass nur noch wenige zusätzliche Leistungsnachweise erworben werden müssen, bevor mit der Vorbereitung auf die Staatsprüfung begonnnen werden kann. Im Anschluss kann dann der Referendariatsdienst aufgenommen und schließlich die Zweite Staatsprüfung absolviert werden. Einer Tätigkeit als Volljurist:in in Deutschland steht dann nichts mehr im Wege.
Prüfungsordnung des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Die Prüfungsordnung vom 26.01.2022 können Sie hier einsehen.
Die Änderung der Prüfungsordnung vom 18.01.2023 finden Sie hier.
Weitere Fassungen der Prüfungsordnung können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/rechtswissenschaft.html
Prüfungstermine
Achtung! Der Hausarbeiten-, Prüfungs- und Klausurenplan wurde am 05.11.2023 aktualisiert
Hausarbeitenplan (PDF)
Prüfungs- und Klausurenplan (PDF)
Hinweis: Bitte schreiben Sie auf das Deckblatt Ihrer Klausur, dass Sie im Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) studieren.
Hilfsmittelverfügung (PDF)
FAQ
Letztes Update: 08.06.2023
Transcript of Records
Was muss ich beachten, wenn ich nach dem LL.B./Hukuk Lisans in den Staatsexamensstudiengang wechseln möchte?
Was sind die Voraussetzungen für die Bewerbung?
Für die Zulassung über die Universität Hamburg werden eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt. Vom 1. Juni bis 15. Juli 2023 können Sie sich online über das DoSV-Verfahren unter https://hochschulstart.de/startseite bewerben.
Kann ich mich auch zu einem Sommersemester bewerben?
Nein, die Bewerbung ist jeweils nur zu einem Wintersemester möglich.
Wann muss ich den Nachweis meiner Sprachkenntnisse einreichen?
Der Nachweis über die Sprachkenntnisse muss bei der Immatrikulation, bzw. innerhalb von 7 Tagen nach dem Angebot zur Immatrikulation, nachgewiesen werden.
Welche Bescheinigungen werden als Nachweis der Sprachkenntnisse akzeptiert?
Bei der Immatrikulation müssen die für das Studium erforderlichen Türkischen Sprachkenntnisse, mindestens auf B2 Niveau nachgewiesen werden. Als Nachweise werden insbesondere folgende Bescheinigungen akzeptiert: Fortgeschrittenenzertifikat (Yüksek Sertifika) der Sprachschule TÖMER, Bescheinigung über ausreichende türkische Sprachkenntnisse (Türkçe Yeterlilik Belgesi) des Yunus Emre Instituts, ein Zertifikat des Sprachenzentrums der Universität Istanbul.
Ist eine Übersetzung des Nachweises über die Sprachkenntnisse notwendig?
Ja, eine einfache deutsche Übersetzung des türkischen Sprachzertifikates reicht dabei aus.
Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden?
Der NC für den GSR lag in den letzten Semestern zwischen 2,8 und 3,0. Informationen über die Berechnung des NC sowie die aktuellen Zahlen sind der auf der Seite vom Campus Center hochgeladenen Übersicht zu entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/informationen-nc.html
Muss ich gleichzeitig an den beiden Universitäten immatrikuliert sein, da es sich um ein Programm mit zwei Studienorten handelt?
Die Studierenden müssen während des ganzen Studienprogrammes an beiden Universitäten eingeschrieben sein.
Wie lange dauert die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester.
Kann ich mich in ein höheres Fachsemester bewerben?
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist im Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) nicht möglich.
Was passiert nachdem ich mich eingeschrieben habe?
Dazu bitte die folgenden Informationen berücksichtigen https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/ablauf-nach-imma.html
Ist eine Anerkennung von Leistungen möglich?
Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie in den Studiengang eingeordnete Praktika, die an einer Universität, gleichgestellten Hochschule, in staatlich anerkannten Fernstudien, an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie an Fachhochschulen erbracht worden sind, sind auf Antrag der bzw. des Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Eine Anerkennung mit Auflagen ist möglich. (§11 (1) der Prüfungsordnung Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul))
Ist ein Teilzeitstudium in diesem Programm möglich?
Ein Teilzeitstudium ist nur während des ersten Studienabschnittes an der Universität Hamburg möglich. Für Teilzeitstudierende wird im Rahmen einer Studienfachberatung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienplan erstellt.
Ist ein Studienortswechsel möglich?
Ein Studienortswechsel ist zurzeit nicht möglich.
Befreiung der Krankenversicherung für den Studienabschnitt Türkei
Wenn Studierende im Ausland studieren, besteht keine Krankenversicherungspflicht. Entsprechend befreien wir diese Studierenden dann auch vom KV-Nachweis
Befreiung der Krankenversicherung für den Studienabschnitt in der Türkei
Wenn (internationale) Studierende im WiSe 2020/21 im Ausland bleiben und ihr Studium ausschließlich über die Teilnahme an Online-Lehrangeboten betreiben, besteht keine Krankenversicherungspflicht. Entsprechend befreien wir diese Studierenden dann auch vom KV-Nachweis – alternativ ist in diesen Fällen bei der Einschreibung eine selbst verfasste Erklärung hochzuladen, in der erklärt wird, dass die Studierenden im WiSe im Ausland bleiben und von dort online studieren werden. Dazu ein Hinweis: Es ist den Studierenden, die sich dafür entscheiden, nicht zu raten, innerhalb des WiSe einzureisen, da von den Krankenkassen dann rückwirkend Beiträge vom 01.10. (Tag der Immatrikulation) an gefordert werden könnten. Die Studierenden sollten also vorab entscheiden, ob sie das Semester im Ausland verbringen möchten oder einreisen möchten (wenn das denn möglich ist).
Wo finde ich Tipps zum Studienbeginn?
Der Studi-Navigator hilft für einen guten Einstieg ins Studium, um ihn herunterzuladen klicken Sie bitte hier
Wie ist der Studiengang aufgebaut?
Das Studium ist in zwei Studienabschnitte unterteilt. Der erste Studienabschnitt findet an der Universität Hamburg statt, wobei in vier Fachsemester Lehrveranstaltungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, sowie Einführungsveranstaltungen und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen besucht werden. Darüber hinaus finden im dritten und im vierten Fachsemester bereits spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt.
Das dritte und vierte Studienjahr wird an der Universität Istanbul absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Hamburg erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und am EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.
Des Weiteren sind zwei Praktika Bestandteil des Curriculums. Ein Praktikum muss in der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden und ein Praktikum in der Republik Türkei.
Abgeschlossen wird das Studium mit dem Verfassen einer Bachelorarbeit wahlweise entweder an der Universität Hamburg oder an der Universität Istanbul. Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder türkischer Sprache abgefasst werden.
Erfolgt eine Unterstützung durch eine Studienfachberatung?
Die Studienfachberatung erfolgt durch die Lehrenden des Studiengangs und findet für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Rahmen einer Orientierungseinheit statt. Während des Studiums werden die Studierenden durch eine studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt. Es sind auch Sprechstunden vorgesehen. Dazu bitte die Kontaktbox ansehen.
Wie kann ich mich an den Veranstaltungen/Prüfungen anmelden?
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen und den Prüfungen erfolgt über STiNE (Studien-Infonetz). Mit der Anmeldung zu einem Modul und den dazugehörigen Veranstaltungen wird man automatisch zum ersten regulären Prüfungsversuch angemeldet. Dieser muss wahrgenommen werden.
Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Semester?
Pro Modul werden meist eine Klausur oder Hausarbeit als Prüfungsleistung verlangt. Für jede Klausur werden zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten. Für die Hausarbeiten wird ein Prüfungstermin pro Semester angeboten.
Wie viele Prüfungsversuche gibt es?
Modulprüfungen können dreimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nur möglich wenn die Modulprüfung nicht bestanden wurde.
Muss ich an der ersten Klausur teilnehmen, um an der Wiederholungsklausur teilnehmen zu können?
Ja, der erste reguläre Prüfungsversuch nach Anmeldung zum Modul muss wahrgenommen werden. Bei Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung im ersten Versuch kann jeder nachfolgend angebotene Prüfungstermin wahrgenommen werden. Das muss nicht der erste Termin in einem jeweiligen Semester sein.
Krankheit/Nichteinhalten von Abgabefristen/Prüfungsterminen
Bei Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In Zweifelsfällen kann sich der Prüfungsausschuss ein qualifiziertes Attest vorlegen lassen. Dieses muss Angaben enthalten über die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit des Prüflings aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.
Muss ich während des Studiums Praktika absolvieren?
Das Curriculum beinhaltet zwei Pflichtpraktika. Ein Praktikum muss in der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden und ein Praktikum in der Republik Türkei.
Wie erfolgt der Übergang an die Universität Istanbul?
Der Übergang an die Universität erfolgt nach dem 4. Semester. Die Voraussetzung ist, dass an der Universität Hamburg mindestens 110 Leistungspunkte erworben wurden. Sofern in den ersten vier Semestern nicht 110 Leistungspunkte, jedoch mindestens 102 Leistungspunkte erworben wurden, besteht die Möglichkeit, die noch offenen Studien- und Prüfungsleistungen im 5. Semester zu erbringen und das Studium an der Universität Istanbul fortzusetzen.
Wofür qualifiziert mich der Abschluss?
Nach dem Erwerb des LL.B. können die Absolventinnen und Absolventen bereits in verschiedenen Bereichen mit Rechtsbezug tätig werden. Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) muss nach dem Bachelorstudium noch die Erste Juristische Staatsprüfung, das zweijährige Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung absolviert werden.
Der Erwerb des türkischen Abschlusses "Hukuk Lisans" ermöglicht unter anderem den Zugang zum einjährigen Referendariatsdienst in der Türkei. Nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats ist eine Anwaltszulassung in der Türkei möglich.
Wie und wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden? Wie erfolgt die Themenauswahl?
Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein rechtswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit kann wahlweise an der Universität Istanbul oder an der Universität Hamburg geschrieben werden. Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann beantragt werden, sobald mindestens 225 Leistungspunkte erworben worden sind. Die bzw. der Studierende kann mit dem Antrag auf Zulassung Themen und Prüferinnen bzw. Prüfer vorschlagen. Es muss eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, welche bei der Studiengangskoordination eingereicht werden muss.
Die Bachelorarbeit wird nach Absprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer in deutscher oder türkischer Sprache abgefasst und die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen.
Wie wird die Bachelornote gebildet?
Die Bachelornote des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) setzt sich zu 40% aus der Abschnittsnote des 1. Studienabschnitts (Hamburg), zu 40% aus der Abschnittsnote des 2. Studienabschnitts (Istanbul), sowie zu 20% aus der Note der Abschlussarbeit zusammen.
Weitere Informationen zu den Noten finden Sie hier: Notentabelle
Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?
Die Abschlussdokumente werden von der Universität Istanbul und der Universität Hamburg automatisch erstellt, nach erfolgreichem Abschluss beider Studienabschnitte.
Anträge, Formulare
- Anrechnung von Leistungen (PDF).
- Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF).
- Hilfsmittelverfügung (PDF).
- Prüfungsunfähigkeit für Modulprüfungstermine (PDF).
- • bevorzugte AG-Platzvergabe (Studierende mit Kind): https://www.jura.uni-hamburg.de/media/studium/downloads/kind-bevorzugte-platzvergabe-flyer.pdf
- bevorzugte AG-Platzvergabe (Studierende mit Pflegeaufgaben): https://www.jura.uni-hamburg.de/media/studium/downloads/pflege-bevorzugte-platzvergabe-flyer.pdf
- Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (PDF).
- Vorlage Praktikumszeugnis (PDF).