Programm
Aufbau des Studiengangs
Inhalte: Deutsches und türkisches Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht) unter Einschluss seiner Grundlagen und der Bezüge zum internationalen und europäischen Recht.
Regelstudienzeit: 8 Semester
Ablauf: Jedes Studienjahr werden je zehn Studierende aus der Türkei und Deutschland aufgenommen. Diese studieren zunächst vier Semester an der Universität Hamburg, im Anschluss vier Semester an der Universität Istanbul.
(hier kommt später der Check List zur Klausuren und HA)
FAQs zum Programm
- Wie viele Prüfungstermine gibt es pro Semester?
Für jede Klausur werden zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten. Für die Hausarbeiten wird ein Prüfungstermin pro Semester angeboten.
- Wie viele Prüfungsversuche gibt es?
Modulprüfungen können dreimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nur möglich wenn die Modulprüfung nicht bestanden wurde.
- Wie kann ich mich an den Veranstaltungen/Prüfungen anmelden?
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen und den Prüfungen erfolgt über STiNE. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird man automatisch zum ersten regulären Prüfungsversuch angemeldet. Dieser soll wahrgenommen werden.
- Muss ich an der ersten Klausur teilnehmen, um an der Wiederholungsklausur teilnehmen zu können?
Ein solches Erfordernis ist im Gegensatz zu dem Staatsexamen-Studiengang nicht vorgesehen.
- Wie und wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden? Wie erfolgt die Themenauswahl?
Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein rechtswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit kann wahlweise an der Universität Istanbul oder an der Universität Hamburg geschrieben werden. Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann beantragt werden, sobald mindestens 225 Leistungspunkte erworben und alle Module erfolgreich absolviert worden sind, die für die Zulassung zur Bachelorarbeit vorgesehen sind und die für diese Module vorgesehene Fachsemesterzahl überschritten ist. Die bzw. der Studierende kann mit dem Antrag auf Zulassung Themen und Prüferinnen bzw. Prüfer vorschlagen. Es muss eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, welche bei der Studiengangskoordination eingereicht werden muss.
Die Bachelorarbeit wird nach Absprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer in deutscher Sprache abgefasst und die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen.
- Krankheit/Nichteinhalten von Abgabefristen/Prüfungsterminen
Bei Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In Zweifelsfällen kann sich der Prüfungsausschuss ein qualifiziertes Attest vorlegen lassen. Dieses muss Angaben enthalten über die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit des Prüflings aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrundeliegenden Untersuchungstermins sowie der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.
- Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?
Die Abschlussdokumente werden von der Universität Istanbul und der Universität Hamburg automatisch erstellt, nach erfolgreichem Abschluss beider Studienabschnitte.
- Wofür qualifiziert mich der Abschluss?
Nach dem Erwerb des LL.B. können die Absolventinnen und Absolventen bereits in verschiedenen Bereichen mit Rechtsbezug tätig werden. Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) muss nach dem Bachelorstudium noch die Erste Juristische Staatsprüfung, das zweijährige Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung absolviert werden.
Der Erwerb des türkischen Abschlusses "Hukuk Lisans" ermöglicht unter anderem den Zugang zum einjährigen Referendariatsdienst in der Türkei. Nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats ist eine Anwaltszulassung in der Türkei möglich.
- Muss ich während des Studiums Praktika absolvieren?
Das Curriculum beinhaltet zwei Pflichtpraktika. Ein Praktikum muss in der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden und ein Praktikum in der Republik Türkei.
- Wie erfolgt der Übergang an die Universität Istanbul?
Der Übergang an die Universität erfolgt nach dem 4. Semester. Die Voraussetzung ist, dass an der Universität Hamburg mindestens 110 Leistungspunkte erworben wurden. Sofern in den ersten vier Semestern nicht 110 Leistungspunkte, jedoch mindestens 102 Leistungspunkte erworben wurden, besteht die Möglichkeit, die noch offenen Studien- und Prüfungsleistungen im 5. Semester zu erbringen und das Studium an der Universität Istanbul fortzusetzen.
- Wie wird die Bachelornote gebildet?
Die Bachelornote des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) setzt sich zu 40% aus der Abschnittsnote des 1. Studienabschnitts (Hamburg), zu 40% aus der Abschnittsnote des 2. Studienabschnitts (Istanbul), sowie zu 20% aus der Note der Abschlussarbeit zusammen.