Bewerbung
Auf dieser Seite finden Sie die meist gestellten Fragen zum Bewerbungsprozess für den Studiengang, sowie die erforderlichen Voraussetzungen dafür. Bei weiteren Frage kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordinatorin sowie die Ansprechpartnerin.
Bewerbungsvoraussetzungen
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Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur
- §37 HmbHG: Fortbildungsprüfung (Achtung: Zur Immatrikulation müssen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie an einer Studienfachberatung teilgenommnen haben, einreichen. Die Beratung muss innerhalb der Bewerbungsfrist statt gefunden haben. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte diese Seite.)
- Abgeschlossenes Erststudium
- Vorprüfungszeugnis einer Hochschule
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2)
Nächste Bewerbungsphase
Die nächste Bewerbung ist für das Wintersemester 2021/2022 möglich. Die Bewerbungsfristen werden zeitnah auf dieser Seite stehen.
FAQs zur Bewerbung
- Kann ich mich auch zu einem Sommersemester bewerben?
Nein, die Bewerbung ist jeweils nur zu einem Wintersemester möglich.
- Welche Bescheinigungen werden als Nachweis der Sprachkenntnisse akzeptiert?
Bei der Immatrikulation müssen die für das Studium erforderlichen Türkischen Sprachkenntnisse, mindestens auf B2 Niveau nachgewiesen werden. Als Nachweise werden insbesondere folgende Bescheinigungen akzeptiert: Fortgeschrittenenzertifikat (Yüksek Sertifika) der Sprachschule TÖMER, Bescheinigung über ausreichende türkische Sprachkenntnisse (Türkçe Yeterlilik Belgesi) des Yunus Emre Instituts, ein Zertifikat des Sprachenzentrums der Universität Istanbul.
Achtung Neu!
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde als Nachreichfrist für die Einreichung des Sprachnachweises erstmal der 31. März 2021 festgelegt.
Kann ich mich in ein höheres Fachsemester bewerben?
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist im Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) nicht möglich.
Was passiert nachdem ich mich eingeschrieben habe?
Dazu bitte die folgenden Informationen berücksichtigen https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/ablauf-nach-imma.html
- Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation
Wenn (internationale) Studierende im WiSe 2020/21 im Ausland bleiben und ihr Studium ausschließlich über die Teilnahme an Online-Lehrangeboten betreiben, besteht keine Krankenversicherungspflicht. Entsprechend befreien wir diese Studierenden dann auch vom KV-Nachweis – alternativ ist in diesen Fällen bei der Einschreibung eine selbst verfasste Erklärung hochzuladen, in der erklärt wird, dass die Studierenden im WiSe im Ausland bleiben und von dort online studieren werden. Dazu ein Hinweis: Es ist den Studierenden, die sich dafür entscheiden, nicht zu raten, innerhalb des WiSe einzureisen, da von den Krankenkassen dann rückwirkend Beiträge vom 01.10. (Tag der Immatrikulation) an gefordert werden könnten. Die Studierenden sollten also vorab entscheiden, ob sie das Semester im Ausland verbringen möchten oder einreisen möchten (wenn das denn möglich ist).
- Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden?
Letztes Jahr lag der NC für den GSR bei 2,8. Die aktuellen Zahlen sind der auf der Seite vom Campus Center hochgeladenen Übersicht zu entnehmen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/informationen-nc.html
- Wo finde ich Tipps zum Studienbeginn?
Der Studi-Navigator hilft für einen guten Einstieg ins Studium, um ihn herunterzuladen klicken Sie bitte hier
- Das BAföG-Amt verlangt von mir eine Bescheinigung über den Besuch an der Uni Hamburg nach §9 BAföG. Wo finde ich diese Bescheinigung?
Die Bescheinigung nach §9 BAföG sollten Sie eigentlich in Ihrem STINE-Account unter Studium -> Dokumente zusammen mit Ihrer Semesterbescheinigung finden. Sollten diese dort nicht enthalten sein oder das BAföG-Amt eine andere Bescheinigung haben wollen, wenden Sie sich bitte noch einmal unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Bei weiteren Fragen zu BAföG und andere Finanzierungsmöglichkeiten besuchen Sie diese Seite
- Ist eine Anerkennung von Leistungen möglich?
Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie in den Studiengang eingeordnete Praktika, die an einer Universität, gleichgestellten Hochschule, in staatlich anerkannten Fernstudien, an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie an Fachhochschulen erbracht worden sind, sind auf Antrag der bzw. des Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Eine Anerkennung mit Auflagen ist möglich. (§11 (1) der Prüfungsordnung Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul))
- Ist ein Studienortswechsel möglich?
Ein Studienortswechsel ist zurzeit nicht möglich.
- Ist ein Teilzeitstudium in diesem Programm möglich?
Ein Teilzeitstudium ist nur während des ersten Studienabschnittes an der Universität Hamburg möglich. Für Teilzeitstudierende wird im Rahmen einer Studienfachberatung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienplan erstellt.
- Erfolgt eine Unterstützung durch eine Studienfachberatung?
Die Studienfachberatung erfolgt durch die Lehrenden des Studiengangs und findet für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Rahmen einer Orientierungseinheit statt. Während des Studiums werden die Studierenden durch eine studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt. Es sind auch Sprechstunden vorgesehen. Dazu bitte die Kontaktbox ansehen.