Graduiertenkolleg Ökonomik der Internationalisierung des Rechts
Das zentrale Thema des Graduiertenkollegs "Ökonomik der Internationalisierung des Rechts" ist die Anwendung der Methoden und Konzepte der ökonomischen Analyse auf Fragestellungen des internationalen Rechts bzw. dessen Interaktion mit nationalem Recht.
Der Begriff der "Internationalisierung" bezeichnet die Tatsache, dass sich Rechtsnormen in immer geringerem Maße aus dem autonomen Wirken nationaler Gesetzgeber oder nationaler Gerichte erklären lassen, sondern in zunehmendem Maße international beeinflusst sind.
Als Quelle derartiger Einschränkungen nationaler Autonomie dienen zum einen bilaterale oder multilaterale völkerrechtliche Verträge. Darüber hinaus erweist sich auch das Wirken supranationaler Strukturen (EU, NAFTA etc.) sowie der internationale Wettbewerb zwischen den Nationen als Anbieter rechtlicher Dienstleistungen zunehmend als - zumindest mittelbare - Quelle rechtlicher Anpassungen.
Vor diesem Hintergrund bietet das Instrument der Ökonomischen Analyse des Rechts ein wirksames Werkzeug, um Wirkungen und Abläufe dieser indirekten Anpassungsprozesse zu analysieren und die zugrunde liegenden Motivationen und Interessen der Beteiligten aufzuzeigen. Auf gesetzgeberischer Seite bietet die ökonomische Analyse des Rechts die Möglichkeit, die (ökonomischen) Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben aufzuzeigen sowie aus der Vielzahl der gesetzgeberischen Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die eine bestmögliche Verwirklichung der gesetzgeberischen Absicht gewährleisten.