Promotionsfeier
Einmal im Jahr richtet die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg die Promotionsfeier aus. Sie bietet den Doktorandinnen und Doktoranden einen feierlichen Abschluss ihrer Promotion im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung.
Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Rechtswissenschaft durften am Mittwoch, den 2. Mai 2018 die Gäste im Rechtshaus-Hörsaal zur diesjährigen Promotionsfeier begrüßen. Clara-Sophie Groß (Klavier) und Felix Jedeck (Cello) sorgten mit dem 1. Satz der 3. Sonate von Ludwig v. Beethoven für die musikalisch zauberhafte Eröffnung der Feier und mit der Ungarischen Rhapsodie von David Popper für einen ebenso tollen musikalischen Ausklang.
Der Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Tilman Repgen, begrüßte die Doktorandinnen und Doktoranden mit persönlichen Worten und Wünschen für die Zukunft. Der Festvortrag über die „Europäische Rechtskultur“ von der römischen Privatrechtswissenschaft der Antike bis hin zur modernen Rechtsvereinheitlichung wurde von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann gehalten. Er ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes, zudem wurde er im Jahre 1978 an der Fakultät für Rechtswissenschaft promoviert.
Im weiteren Verlauf der Feier überreichte der Dekan die Urkunden und diesjährigen Promotionspreise. Auch dieses Jahr bildeten die Arbeiten der Preisträgerinnen und Preisträger das große Spektrum der wissenschaftlichen Leistungen der Fakultät ab.
Der erste Preis ging in diesem Jahr an Herrn Dr. Markus Abraham für seine Dissertationsschrift mit dem Titel „Sanktion, Norm, Vertrauen. Zur Bedeutung des Strafschmerzes“.
Den zweiten Preis erhielten sowohl Frau Dr. Susanne Reil als auch Herr Dr. Tobias Pielow.
Frau Dr. Susanne Reil wurde für ihre Arbeit mit dem Titel „Geldleistungen im gegliederten Sozialsystem. Die soziale Sicherung bei Störungen der Leistungsfähigkeit“ mit dem zweiten Preis geehrt. Herr Dr. Tobias Pielow wurde für seine Arbeit „(Medien-)Öffentliches Strafverfahren“ ebenfalls mit dem zweiten Preis ausgezeichnet.
Eines hatten allerdings alle Preisträgerinnen und Presiträger gemeinsam: Sie erreichten in jedem einzelnen Abschnitt des Promotionsverfahrens die Bestnote „summa cum laude“.
Mit einem köstlichen Buffet und angenehmen Gesprächen im Gästehaus der Universität Hamburg klang der Abend aus. Alle Bilder zur Veranstaltung finden Sie hier.