Gutachtenauslegung Häbel-Dziubek
18. Juni 2024, von Internetredaktion
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
- Promotionsausschuss –
18. Juni 2024
Betr.: Promotionsverfahren Dennis Häbel-Dziubek
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit werden Sie gemäß § 9 Abs. 5 PromO davon unterrichtet, dass die Dissertation:
„Begründung der Geltung des Satzes ‚nemo tenetur se ipsum accusare‘ für
Unternehmen in Deutschland anhand eines Vergleichs mit dem schweizerischen
Unternehmensstrafrecht -
zugleich ein Beitrag zur Frage nach der Begründung einer Unternehmensschuld“
und die Zusammenfassung sowie die beiden Gutachten bis zum 02.07.2024
in der Verwaltung der Fakultät, Schlüterstr. 28, Zi. A 120 zur Einsicht ausliegen.
Erstgutachter: Prof. Dr. Anders
Zweitgutachter: Prof. Dr. Cornelius
Prof. Dr. Peter Wetzels
Vorsitzender des Promotionsausschusses
Gutachtenauslegung Häbel-Dziubek (PDF)