Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten für die Korrektur von Klausuren im Strafprozessrecht für das SoSe 2025
2. April 2025, von Internetredaktion
Für die Korrektur von Klausuren im Strafprozessrecht suchen wir für das SoSe 2025 Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts – in diesem Falle Strafprozessrecht – und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.
Die Korrektur der Klausuren findet voraussichtlich vom 24.07.2025 bis Mitte August 2025 statt.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE). Eine KE beträgt derzeit 5,03 € (1 Klausur: 2 KE).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache Kopie des/der Examenszeugnisse(s), tabellarischer Lebenslauf, andere relevante Nachweise) per E-Mail bis spätestens 08.06.2025 an dinah.cassebaum"AT"uni-hamburg.de