Korrekturassistenz
Die Fakultät für Rechtswissenschaft hat laufend Bedarf an qualifizierten Kräften zur Mitwirkung insbesondere an der Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten, durch welche die Studierenden auch konkrete Hinweise für Ihre eigene Weiterentwicklung erhalten sollen.
In der Regel setzen wir dabei voraus, dass Korrekturassistent*innen über mindestens ein Prädikatsexamen verfügen.
Korrekturassistenzen sind sowohl im Rahmen des HEX-Klausurenkurses als auch im Rahmen des Grund- und Hauptstudiums möglich.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE), deren Anzahl sich je nach korrigierter Klausur oder Hausarbeit unterscheidet.
Klausuren | |
zweistündig | 2,0 KE |
dreistündig | 3,0 KE |
fünfstündig (HEX) | 3,5 KE |
Hausarbeiten | |
Anfänger*innen (dreiwöchig) | 4,0 KE |
Fortgeschrittene (fünfwöchig) | 5,5 KE |
1 Korrektureinheit (KE) | entspricht aktuell 5,03 € Stand: 4/2024 |
Korrekturassistenz im Grund- und Hauptstudium
Bitte richten Sie ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen für Tätigkeiten im Bereich des Grund- und Hauptstudiums unmittelbar an die Lehrstühle, die das von Ihnen ins Auge gefasste Fachgebiet vertreten. Die Lehrstühle der Fakultät finden Sie hier.