Antrag auf Teilzeitstatus
Gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg vom 30. Juni 2005 können Studierende, die "aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitskraft dem Studium widmen können, auf Antrag als Studierende mit Teilzeitstatus immatrikuliert werden."
Mit der Immatrikulation als Studierende mit Teilzeitstatus besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Bereitstellung eines besonderen Lehr- und Studienangebots, d. h. es gibt keinen auf ein "Teilzeitstudium" ausgerichteten konkreten Studienplan. Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in den Teilzeitstatus und umgekehrt ist bei Studienbeginn und jeweils mit der Rückmeldung möglich, wobei zwei Semester in Teilzeit einem in Vollzeit entsprechen.