Rechtswissenschaft
Fakultätfür Rechtswissenschaft
Foto: UHH/Denstorf
23. Februar 2017, von Internetredaktion
Foto: HLCMR
Die RLC-Koordinatorin Helene Heuser hat auf dem Blog der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte einen Beitrag zur Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung veröffentlicht. Die EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie macht den Nachzug zwar nur für Flüchtlinge verpflichtend und nicht für subsidiär Schutzberechtigte. Doch diese Ungleichbehandlung kann nicht überzeugen, argumentiert sie. Vor allem stellt sie einen Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte dar. Helene Heuser hat bereits eine Studie zu diesem Thema erarbeitet.