Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Das Wichtigste im Überblick
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist ein integrierter internationaler Studiengang mit Doppelabschluss, den die Universität Hamburg gemeinsam mit der führenden türkischen Rechtsfakultät der Universität Istanbul anbietet. Das Studium dauert 8 Semester und kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. Nach erfolgreichem Studium erhält man die beiden Abschlüsse "Bachelor of Laws (LL.B.)" der Universität Hamburg und "Hukuk Lisans" der Universität Istanbul.
Anschließend besteht die Möglichkeit zur Fortsetzung des Studiums im Staatsexamensstudiengang an der Universität Hamburg mit dem Ziel der Ausbildung zur:m Volljurist:in unter Anerkennung der Studienleistungen.
Der Studiengang hat das deutsche und türkische Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) unter Einschluss ihrer Grundlagen und der Bezüge zum internationalen und europäischen Recht zum Inhalt. Einen Beispielfall im türkischen Recht finden Sie hier.
Die Bewerbung erfolgt ab sofort über das DoSV-Verfahren. Die Zulassung der Teilnehmer:innen erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Universität Hamburg und die Universität Istanbul. Der Studiengang will Abiturient:innen mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den Absolvent:innen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse verfügen.
Aktuelles
Am 10. bis zum 11. Oktober findet anlässlich unseres 5-jährigen Bestehens des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) das Symposium "Deutsch-Türksicher Rechtsdialog" an der Universtität Istanbul statt. Alle wichtigen Informationen und das Programm können Sie hier einsehen.
Ablauf & Bewerbung:
Jedes Studienjahr werden je zehn Studierende aus der Türkei und Deutschland aufgenommen. Diese studieren zunächst vier Semester an der Universität Hamburg, im Anschluss vier Semester an der Universität Istanbul.
Das Zulassungsverfahren findet im Rahmen des DoSV-Verfahren statt. Um sich für die Zulassung über die Universität Hamburg zu bewerben, werden eine Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt.
Zur Immatrikulation müssen die für das Studium erforderlichen Türkischen Sprachkenntnisse, mindestens auf B2 Niveau nachgewiesen werden. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Als Nachweise werden insbesondere folgende Bescheinigungen akzeptiert: Fortgeschrittenenzertifikat (Yüksek Sertifika) der Sprachschule TÖMER, Bescheinigung über ausreichende türkische Sprachkenntnisse (Türkçe Yeterlilik Belgesi) des Yunus Emre Instituts, ein Zertifikat des Sprachenzentrums der Universität Istanbul. Muttersprachler:innen sind hiervon nicht ausgenommen und müssen zwingend ein Sprachzertifikat zur Immatrikulation nachweisen!
Studiengebühren werden nicht erhoben. Sowohl in Hamburg als auch in Istanbul sind die üblichen Semesterbeiträge (Semesterticket etc.) zu zahlen.