Wahl zu den Fakultätsräten Sommersemester 2022
22. April 2022
I. Sitzverteilung
Die Sitzverteilung in der Gruppe der Studierenden gestaltet sich wie folgt:
3 Sitze
- in der Fakultät für Rechtswissenschaft,
- der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – davon je ein Sitz in den Wahlbezirken Sozialökonomie, Sozialwissenschaften und Volkswirtschaftslehre –,
- der Fakultät für Erziehungswissenschaft,
- der Fakultät für Geisteswissenschaften,
- der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und
- der Fakultät für Betriebswirtschaft,
4 Sitze in der Medizinischen Fakultät und
2 Sitze in der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft.
II. Wahlrecht, Wahlverzeichnis und Amtszeit
Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 22.04.2022.
Es darf nur wählen, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 13.06.2022 nach Rücksprache mit dem Wahlamt eingesehen werden. Der Wahlleitung müssen Einsprüche gegen die Nichteintragung oder die Eintragung einer falschen
Gruppenzugehörigkeit bis zum 27.06.2022 zugegangen sein.
Die Amtszeit beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2023.
III. Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen / Fakultäten
Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHGin Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht fü rwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auch der Gruppe der Studierendenangehören; diese sind in der Gruppe des akademischen Personals wahlberechtigt und wählbar.
Erfolgte die Stimmenabgabe bei der Wahl zu den Fakultätsräten in allen Gruppen im Sommersemester 2021 in einer anderen Gruppe als die der Studierenden, kann bei dieser Wahl keine Stimme in der Gruppe der Studierenden abgegeben werden.
Wer mehreren Fakultäten angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 4 Abs. 2Grundordnung in Betracht kommenden Fakultät wahlberechtigt und wählbar. Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem schriftlich gegenüber der Wahlleitung
erklärt wird, in welcher anderen in Betracht kommenden Gruppe bzw. Fakultät die Ausübung des Wahlrechts gewollt ist. Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss der Wahlleitung bis zum 01.06.2022, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
IV. Wahlverfahren
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
V. Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis zum 17.05.2022, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Es sind die vom Wahlamt erstellten Formulare zu verwenden. Insbesondere ist zu beachten:
Pro Wahlvorschlag ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen; die Stellvertretung kann für bis zu drei Personen erfolgen. Die Bewerbung auf mehreren Listen oder als Kandidatin oder Kandidat und als Stellvertreterin oder Stellvertreter ist unzulässig.
Dem Wahlvorschlag ist die eigenhändig unterschriebene Einverständniserklärung beizufügen. Das Einreichen einer Kopie des Wahlvorschlags durch eine Übermittlung per E-Mail (wahlamt.uhh"AT"uni-hamburg.de) oder Fax (+49 (40) 23951-2229) ist zulässig.
Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen bewerben. Bei Letzteren sind die Hinweise zur Geschlechterquotenregelung zu beachten und die Reihenfolge der Bewerbungen muss erkennbar sein; ansonsten gilt die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen.
VI. Wahltermin
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt. Es obliegt den Wahlberechtigten, denen bis zum 27.06.2022 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, sich diese nach Rücksprache mit dem Wahlamt aushändigen zu lassen.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 11.07.2022, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Zur Beförderung der Rücksendeumschläge haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Einwurf in den Briefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes im Mittelweg 177 oder
- Beförderung mit der Bundespost.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt universitätsöffentlich und findet am 12.07.2022 und ggf. am 13.07.2022 statt; der Raum wird auf der Website des Wahlamts bekannt gegeben. Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am 14.07.2022 universitätsöffentlich bekanntgemacht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Wahlamt.
Es gilt die Wahlordnung vom 6. April 2017.