Promotionsstipendien ab 01.04.2023
7. November 2022
Ausgeschrieben werden Stipendien nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) für Promovierende der UHH mit einem Förderbeginn ab 1. April 2023.
Ausschreibungsfrist: 21. November – 2. Dezember 2022 (23:59 CET)
Ausschließlich für die Gutachten der Betreuer gilt als Deadline zur Nachreichung der 9. Dezember 2022.
Das Stipendium beträgt 1.200 Euro monatlich zzgl. bis zu 1.023 Euro pro Förderjahr für Sach- und Reisekosten.
Der monatliche Kinderbetreuungszuschlag beträgt 154 Euro.
Bewerbungen sind entweder auf ein Grundstipendium oder ein Abschlussstipendium möglich.
Voraussetzungen für Grundstipendien mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren (Grundstipendium+Verlängerung):
- nachweisbar überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses;
- Beginn der Förderung spätestens ca. ein Jahr nach Abschluss des Hochschulstudiums.
Bedingungen für Abschlussstipendien mit einer Dauer von bis zu einem Jahr:
- Bezug des Grundstipendiums der Landesgraduiertenförderung nach dem HmbNFG
ODER - vorausgehende Beschäftigung als akadem. Mitarbeiter/in einer aus öffentlichen Mitteln geförderten wissenschaftlichen Einrichtung der FHH; Beginn der Förderung im Anschluss an den Arbeitsvertrag;
Anträge mit in nachstehender Reihenfolge aufgeführten Anlagen werden elektronisch als zusammengefügtes pdfDokument (max. 4MB) geschickt an stipendium-nachwuchs@uni-hamburg.de:
- Antragsformular
- Angaben zu Einkommensverhältnissen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis/ggf. benoteter Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
- Exposé des Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan
- Gutachten des Betreuers/der Betreuerin der Dissertation
- Gutachten eines/r weiteren Hochschullehrenden
Vollständiger Aushang (PDF)