Ausschreibung Gleichstellungsfonds 2025
20. März 2025
Sehr geehrte Kolleg:innen,
gerne möchten wir Sie auf die Fördermöglichkeiten durch den Gleichstellungsfonds 2025 der Universität Hamburg aufmerksam machen und bitten Sie, diese in Ihren Fakultäten an potentiell interessierte Personen zu verteilen. Mit dem Gleichstellungsfonds sollen Projekte und Einzelvorhaben gefördert werden, die sich auf strukturelle bzw. konzeptionelle Innovationen beziehen und der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 4 und 5 HmbHG an der Universität Hamburg dienen.
Im Gleichstellungsfonds 2025 stehen 80.000 Euro für folgende Förderungen zur Verfügung:
- Projekte (Lehrveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, Forschungsanträge etc.) zu Gender-, Diversity- und Vereinbarkeitsthemen. Pro Einzelprojekt kann eine maximale Fördersumme von 5.000 Euro beantragt werden.
- Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen von Wissenschaftlerinnen (max. 6 Monate). Bei den zu vergebenden Stipendien werden Promotionsthemen mit Gender- /Diversity-Bezug bevorzugt, ebenso wie Anträge von Wissenschaftlerinnen mit Kind oder zu pflegenden Angehörigen.
Die Höhe der Abschlussstipendien richtet sich nach der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (für Promovendinnen zzt. 1.365,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind). - Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (bspw. studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler:innen mit Kind oder zu pflegenden Angehörigen), aber auch Maßnahmen, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Universität Hamburg (ohne UKE). Anträge von TVBP-Beschäftigten sind nur möglich, wenn die Anträge für das wissenschaftliche Personal gestellt werden.
Anträge können bis zum 07. April 2025 eingereicht werden.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/gleichstellung/foerderungen/gleichstellungsfonds
Bitte richten Sie das ausgefüllte Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen als PDF-Dokument an: gleichstellung"AT"uni-hamburg.de
Die Entscheidung über die Bewilligung der eingegangenen Anträge trifft die Gleichstellungsbeauftragte zusammen mit dem Ausschuss für Gleichstellung des Akademischen Senats.
Ausschreibung (PDF)
Call for application (PDF)
Richtlinie (PDF)
guideline (PDF)