Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Flint zum Vorsitzenden Richter ernannt
28. Juli 2025
Mit Wirkung zum 25. Juli 2025 ist der Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Thomas Flint zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.
Prof. Dr. Thomas Flint, 1966 in Wittenberge geboren, studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem ersten Staatsexamen war er von 1994 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernhard Schlink, an dem er auch promoviert hat. Nach seinem Referendardienst legte er 1999 das zweite Staatsexamen in Berlin ab. Danach war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig, bevor er im Februar 2001 seine richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg begann. Im November 2008 wurde Prof. Dr. Flint zum Richter am Landessozialgericht ernannt und im Oktober 2013 zum Richter am Bundessozialgericht.
Prof. Dr. Thomas Flint war zunächst als Mitglied des 14. beziehungsweise 4. Senats des Bundessozialgerichts im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende tätig. Im Januar 2020 wechselte er in den für Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat. Ab Januar 2022 war er dessen stellvertretender Vorsitzender. Von Januar 2016 bis Dezember 2022 war er zudem richterlicher Fachreferent für die Bibliothek und ist seit Januar 2021 Mitglied des Präsidiums.
Seit 2012 war Prof. Dr. Thomas Flint Lehrbeauftragter der Universität Hamburg, die ihm im September 2020 die akademische Bezeichnung Professor verlieh und an der er im Sozialrecht weiter lehrt.
Der Fachöffentlichkeit ist Prof. Dr. Thomas Flint als Autor in und Herausgeber von Standardwerken zum Prozess- und Sozialhilferecht bekannt.
Prof. Dr. Flint übernimmt den Vorsitz in dem für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat.
Pressemitteilung (PDF)