Ausschreibung eines Promotionsstipendiums für Mütter/alleinerziehende Eltern
1. April 2017, von Internetredaktion
1. Wer kann dieses Stipendium erhalten und nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Die Universität Hamburg will die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick
auf die Karriereentwicklung fördern. Das Stipendium dient daher der besonderen Förderung
des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Zudem hat sich die Fakultät zum Ziel gesetzt,
Förder- und Unterstützungsmaßnahmen allgemein für Fakultätsangehörige mit Kindern
einzurichten und so Frauen wie Männern mit Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen.
Das Stipendium kann daher auch alternativ geschlechtsunabhängig an alleinerziehende Eltern
vergeben werden. Es kann als Grundstipendium oder Abschlussstipendium gewährt werden.
Voraussetzungen sind, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Noten absolviert
wurde und die Promotion an der Jur. Fakultät der Universität Hamburg betreut wird. Ausschlaggebend
bei der Vergabe des Stipendiums sind neben der besonderen Qualifikation der
Bewerberin bzw. des Bewerbers insbesondere soziale Aspekte wie die Anzahl der Kinder und
die Einkommenslage.
2. Dauer der Förderung
Das Stipendium wird als Grundstipendium zunächst für zwei Jahre gewährt und kann auf
Antrag nach Begutachtung der bis dahin erreichten Leistung durch einen Hochschullehrer/
eine Hochschullehrerin (nicht den Betreuer/die Betreuerin der Arbeit) um maximal ein
Jahr verlängert werden. Als Abschlussstipendium wird das Stipendium für maximal ein Jahr
gewährt.
3. Höhe
Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag von 1050 Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale
von 100 Euro pro Monat und einem Kinderzuschlag in Höhe von 154 Euro pro
Kind und Monat zusammen.
4. Hinweise zur Bewerbung
Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen
- Angaben zu Einkommensverhältnissen, Familiensituation, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit,
wirtschaftlichen Lage des Ehepartners/der eingetragenen Lebenspartnerin
(nachgewiesen durch Steuerbescheid des Vorjahres (auch des Ehepartners/der eingetragenen
Lebenspartnerin, ggf. mit Begründung bei veränderter Situation) - Bisherige wissenschaftliche Veröffentlichungen (sofern vorhanden)
- Darstellung des Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan (max. 12 Seiten):
Zusammenfassung und Beschreibung des Forschungsvorhabens in seinen wesentlichen
Merkmalen mit einer Charakterisierung der Forschungsrelevanz und der Ziele
sowie Angaben zum gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, zur Literatur
und zur Quellenlage. Sowie die Darstellung der geplanten Arbeitsschritte mit Blick auf
den zeitlichen Rahmen. - Für das Abschlussstipendium ist eine Schriftprobe aus der Dissertation einzureichen.
- Ein Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers (Professor_in oder
Privatdozent_in) zur Qualität des Vorhabens und zur Qualifikation der Bewerberin
bzw. des Bewerbers. Der/Die Gutachter_in kann, muss aber nicht wissenschaftliche_r
Betreuer_in des Forschungsvorhabens sein.
5. Fristen
Bewerbungen sind bis zum 12.05.2017 per Email in einem zusammenhängenden PDFDokument
an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de zu richten.
Die Förderung kann frühestens am 1.8.2016 beginnen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Gleichstellungsbeauftragte
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
Email: gleichstellung.jura"AT"uni-hamburg.de(gleichstellung.jura"AT"uni-hamburg.de)