Gleichstellungsreferat
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät bei Problemen, die durch mögliche Diskriminierungen – zum Beispiel aufgrund des Geschlechts – an der Fakultät für Rechtswissenschaft zustande kommen. Diese können etwa in einem konkreten Verhalten gegen eine Person oder Personengruppe liegen, aber auch durch „strukturelle“ Hindernisse verursacht werden.
Es können sich selbstverständlich nicht nur Frauen, sondern auch Männer an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Unabhängig vom Geschlecht sind auch Menschen mit Behinderung, LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle) und Studierende, wissenschaftlichliche Mitarbeitende und Professorinnen und Professoren mit Kindern dazu ausdrücklich eingeladen. Ebenso alle anderen, die sich aufgrund einer möglichen Diskriminierung im Zusammenhang mit der Fakultät oder dem Studium benachteiligt fühlen.
• Aktueller Gleichstellungsplan (2021-2025) (PDF)