FAQ
FAQ
Alles rund ums Gleichstellungsreferat!
Was bedeutet FLINTA* und was bedeutet FINTA*?
FLINTA* ist eine Abkürzung und steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen. Der angehängte Asterisk dient dabei als Platzhalter, um auch andere Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen einzubeziehen.
Das Akronym ist historisch entstanden ist und verweist unter Anderem auf die Verbindungen zwischen Kämpfen gegen die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht(sidentitäten) und aufgrund sexueller Orientierung.
Unsere Arbeit als Gleichstellungsreferat der Fakultät konzentriert sich oft auf das Thema Geschlecht(sidentitäten). Andere Formen der Diskriminierung werden selbstverständlich mitgedacht. Um dies transparent zu machen, verzichten wir teilweise auf die Nennung des L.
Wie ihr bestimmt schon gemerkt hat, sind Gruppenbeschreibungen wie diese ständig im Wandel und auch wir haben keine abschließende Meinung - für uns ist entscheidend, das wir möglichst inklusive Begriffe finden und sind offen für Kritik und Anmerkungen.
Aktueller Gleichstellungsplan
- Der alte Gleichstellungsplan (2016-2020) (PDF)
- Der neue Gleichstellungsplan (2021-2025) (PDF)
Sind die Gleichstellungsbeauftragten überhaupt für mich zuständig?
Wir sind Ansprechpartner*innen für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen.
Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen und beraten als erste Anlaufstelle bei Problemen, die durch Diskriminierungen (sexistische, ableistische, rassistische, klassistische) an der Fakultät für Rechtswissenschaft entstehen. Diese können etwa in einem konkreten Verhalten gegen eine Person oder Personengruppe liegen oder durch strukturelle Hindernisse verursacht werden.
Hinsichtlich geschlechtsbezogener Diskriminierungen können sich nicht nur FINTA*, sondern auch Männer an das Gleichstellungsreferat wenden.
Mit welchen Themen kann ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Grundsätzlich stehen die Gleichstellungsbeauftragten stets für Gespräche zur Verfügung, selbst wenn es nur um die Weiterleitung an andere Kontaktstellen geht. Insbesondere befasst sich das Referat aber mit folgenden Angelegenheiten:
- Fragen zur Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie mit dem Studium und/ oder Beruf,
- sexuelle Belästigung oder Mobbing durch Kommiliton*innen, Angestellte oder Mitarbeitende der Fakultät und Professor*innen,
- Diskriminierungen sexistischer, ableistischer, rassistischer oder klassistischer Art
- Förderung und Unterstützung von FLINTA* an der Fakultät und in der Rechtswissenschaft
- Förderung von Legal Gender Studies an der Fakultät
In vielen Fällen werden wir dabei als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur eine erste, grundlegende Beratung leisten können und bieten unsere Hilfe vielmehr als Knotenpunkt zu gegebenenfalls nötiger professioneller Beratung an.
Warum und wie gendern wir?
Die Universität Hamburg und auch die Fakultät für Rechtswissenschaft setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung aller Mitglieder und Angehörigen der Universität unabhängig ihres Geschlechts ein. Dazu gehört auch die Berücksichtigung auf der Ebene der Sprache. Um möglichst viele Personen anzusprechen, empfiehlt es sich daher, geschlechtergerecht zu schreiben und zu sprechen.
Hierfür hat die Universität "Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache" beschlossen, die von einer Expert:innenkommission, zusammengesetzt aus Mitgliedern verschiedener Fachrichtungen der Universität Hamburg, erarbeitet wurden. Die Empfehlungen sind sprachlich nicht verbindlich, können und sollen den Mitgliedern der Universität aber als Orientierungshilfe im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache dienen.
Wir im Gleichstellunsgreferat haben auch hier keine einheitliche Umgangsweise. Je nach persönlicher Präferenz nutzen wir zum Beispiel * oder : .
Die Vor - und Nachteile dessen sind wunderbar in der Übersicht der Stabstelle Gleichstellung aufgeführt.
Was macht das Gleichstellungsreferat?
Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen und beraten als erste Anlaufstelle bei Problemen, die durch mögliche Diskriminierungen an der Fakultät für Rechtswissenschaft zustande kommen. Diese können etwa in einem konkreten Verhalten gegen eine Person oder Personengruppe liegen, aber auch durch strukturelle Hindernisse verursacht werden.
Außerdem nimmt das Gleichstellungsreferat wichtige Aufgaben in verschiedenen Ausschüssen und Gremien der Fakultät wahr, beispielsweise durch
- die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Fakultätsrats und anderer Gremien der Fakultät,
- Beteiligung an Berufungskommissionen zur Besetzung von Professuren,
- Mitwirkung bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals,
- Vertretung der juristischen Fakultät auf Präsidiumsebene in Gleichstellungsangelegenheiten,
- Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen zu gleichstellungsbezogenen Themen und Legal Gender Studies.
Wie erreiche ich die Gleichstellungsbeauftragten?
Ein persönlicher Termin kann gern über die unten stehende Mailadresse vereinbart werden. Auch können die Gleichstellungsbeauftragen persönlich angeschrieben werden.
Per E-Mail: gleichstellung.jura@uni-hamburg.de