FAQ
FAQ
Alles rund ums Gleichstellungsreferat!
Aktueller Gleichstellungsplan
- Der alte Gleichstellungsplan (2016-2020) (PDF)
- Der neue Gleichstellungsplan (2021-2025) (PDF)
Ist die Gleichstellungsbeauftragte auch für mich als Studentin/Student zuständig?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Professorinnen und Professoren.
Dieses Angebot richtet sich an Männer wie auch Frauen. Unabhängig vom Geschlecht sind auch Menschen mit Behinderung sowie LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle), Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Professorinnen und Professoren mit Kind ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Ebenso alle anderen, die sich aufgrund einer möglichen Diskriminierung im Zusammenhang mit der Fakultät oder dem Studium benachteiligt fühlen.
Mit welchen Themen kann ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Grundsätzlich steht die Gleichstellungsbeauftragte immer für Gespräche zur Verfügung, selbst wenn es nur um die Weiterleitung an andere Kontaktstellen geht. Insbesondere befasst sich das Referat aber mit folgenden Angelegenheiten:
- Fragen zur Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie/Kindern mit dem Studium oder dem Beruf,
- sexuelle Belästigung oder Mobbing durch Kommiliton*innen, Angestelllte oder Mitarbeitende der Fakultät und Professor*innen,
- Sexistisches Verhalten im Umfeld der Fakultät.
Was macht das Gleichstellungsreferat?
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät bei Problemen, die durch mögliche Diskriminierungen an der Fakultät für Rechtswissenschaft zustande kommen. Diese können etwa in einem konkreten Verhalten gegen eine Person oder Personengruppe liegen, aber auch durch strukturelle Hindernisse verursacht werden.
Außerdem nimmt das Gleichstellungsreferat wichtige Aufgaben in verschiedenen Ausschüssen und Gremien der Fakultät wahr, beispielsweise duch
- die regelmäßige Teilnahme an den Fakultätsratssitzungen,
- Beteiligung an Berufungskommisssionen zur Besetzung von Professuren,
- Mitwirkung bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals,
- Vertretung der Jur. Fakultät auf Präsidiumsebene in Gleichstellungsangelegenheiten,
- Organisation von Veranstaltungen und Konferenzen zu Gleichstellung und Legal Gender Studies.