Diskriminierungsfreie Sprache und Fallgestaltung / S:TEREO
In § 25 des Gleichstellungsplanes heißt es:
"Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften soll eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden. Diese Anforderung gilt auch bezüglich Lehrmaterialien für Vorlesungen, Seminare und Arbeitsgemeinschaften. Stereotype Rollenzuweisungen in Lehrmaterialien sind zu vermeiden. Diese Anforderung gilt bzgl. selbst erstell-ter Lehrmaterialien. Das Gleichstellungsreferat unterstützt dabei die Fakultätsmitglieder."
Wir stellen hier daher verschiedene Leitfäden zur Verfügung. Des Weiteren weisen wir auf unser Projekt S:TEREO hin, durch das alle Fakultätsangehörige an einer diskriminierungsfreien Fallgestaltung an der Fakultät mitarbeiten können. Auch zu finden ist eine Studie zu "(Geschlechter)Rollenstereotypen in juristischen Ausbildungsfällen", die unter Anderem Anlass für S:TEREO war.