Ethikkommission der Fakultät für Rechtswissenschaft
Die Ethikkommission der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (EKRW) wurde zur Beurteilung ethischer Aspekte der an der rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführten Forschung eingerichtet.
Das Ziel der EKRW ist es sicherzustellen, dass Forschung an der rechtswissenschaftlichen Fakultät entsprechend der in den jeweiligen Fächern etablierten ethischen Standards durchgeführt wird. Dazu soll sie Anlaufpunkt für Angehörige der rechtswissenschaftlichen Fakultät zu forschungsethischen Fragen sein und die Bewusstseinsbildung für wissenschaftsethische Aspekte der Forschung fördern.
Die Geschäftsordnung der EKRW finden Sie hier und die Ergänzung hier.
Unter FAQs haben wir Ihnen weitere Informationen rund um die Ethikkommission, angrenzende Themen sowie Antragsberechtigungen und Begutachtungsverfahren zusammengestellt.
Antragstellung
Wenn Sie die forschungsethischen Aspekte Ihres Forschungsvorhabens durch die EKRW prüfen lassen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der EKRW einreichen.
Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass ein reguläres Begutachtungsverfahren in der Regel bis zu sechs Wochen ab Eingang des Antrags dauert.
Mitglieder der Ethikkommission
Die EKRW besteht aus fünf Mitgliedern. In der EKRW soll es eine ausgewogene Vertretung der Forschenden, der Fächer und methodischen Vielfalt an der rechtswissenschaftlichen Fakultät geben. Aus dem Kreis der Mitglieder der EKRW wird von den Mitgliedern die bzw. der Vorsitzende sowie eine stellvertretende Vorsitzende bzw. ein stellvertretender Vorsitzender gewählt.
Hier finden Sie die aktuelle Zusammensetzung der EKRW.
FAQs
In unseren FAQs finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit Themen wie dem Begutachtungsverfahren, Informationen zur Antragsberechtigung, Datenschutz oder Links zu Richtlinien einschlägiger Einrichtungen.