Fachschaftsrat
Gemäß § 8 Satz 1 Fachschaftsrahmenordnung (FRO) bilden alle Studierenden eines Fachbereichs die Fachschaft. Im Falle der Fakultät für Rechtswissenschaft also alle Jurastudierenden. Diese wählen gemäß § 6 Absatz 1 FRO mindestens einmal jährlich einen Fachschaftsrat, der dann gem. § 5 Absatz 1 FRO in allen Angelegenheiten der Fachschaft entscheidet.