Der Promotionspreis für Promotionsarbeiten mit Genderbezug wird neu ausgeschrieben!
15. November 2021, von Internetredaktion
Um die wissenschaftliche Debatte zu gender- und gleichstellungsrelevanten Fragen in der Rechtswissenschaft zu fördern, wird alle zwei Jahre – unabhängig vom Geschlecht der promovierenden Person – ein Promotionspreis für ein abgeschlossenes Promotionsvorhaben mit Genderbezug vergeben. Die Vergabe erfolgt durch das Dekanat auf Vorschlag des Gleichstellungsreferats und wird nach der Qualität der Doktorarbeit, u.a. ausgewiesen durch die beiden Voten und durch ein weiteres Gutachten einer Professorin oder eines Professors über den Bezug zu Gender- und/oder Gleichstellungsfragen, vergeben. Der Preis ist als Druckkostenzuschuss i.H.v. 3.000,00 EUR ausgeschrieben.