Gleichstellungsfonds
4. Juni 2016, von Internetredaktion
Die Ausschreibung für den Gleichstellungsfonds 2016 ist gestartet. Bewerbungen können über das Antragsformular bis zum 1. Juli 2016 an gleichstellung@uni-hamburg.de eingereicht werden. Die Richtlinien für die Ausschreibung 2016 finden sie hier.
Der Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg wurde 2012 erstmalig ausgeschrieben. Aus dem Fonds sollen Projekte zu allgemeinen Gleichstellungsthemen in Studium, Lehre und Forschung gefördert werden sowie Maßnahmen zum Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen.
Förderungsfähig sind insbesondere:
- Projekte (Lehrveranstaltungen/Tagungen/Ausstellungen/Forschungsanträge etc.) zu Gender-, Diversity- und Vereinbarkeitsthemen. Pro Einzelprojekt kann eine maximale Fördersumme von 5000,- Euro beantragt werden.
- Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen von Wissenschaftlerinnen (max. 6 Monate). Bei den zu vergebenden Stipendien werden Promotionsthemen mit Gender-/Diversity-Bezug bevorzugt, ebenso wie Anträge von Wissenschaftlerinnen mit Kind oder zu pflegenden Angehörigen. Die Höhe der Abschlussstipendien entspricht den Promotionsstipendien nach dem HmbNFG.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl für den oder die einzelne Wissenschaftlerin (bspw. studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit Kind oder pflegebedürftigen Familienangehörigen), aber auch Maßnahmen, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Der Ausschuss für Gleichstellung hat eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel (pdf) erarbeitet.
Die Universität will mit dem eingerichteten Gleichstellungsfonds Vorhaben unterstützen, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung der Zielvereinbarung zur Gleichstellung der Universität Hamburg gerichtet sind.