Der neue Anti-Whistleblower Paragraph: Verfassungswidrig?Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) im Gespräch mit Prof. Dr. Nora Markard, MA (Kings College London)
15. Juni 2017, von Internetredaktion
P R E S S E F R E I H E I T und D A T E N H E H L E R E I
Donnerstag, 15. Juni 2017 - 18.00 Uhr s.t. - Rhs in Raum A 131
Der von der großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand (§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Damit kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und Helfer.
Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt. Die Referentin Prof. Dr. Katharina de la Durantaye von der HU Berlin ist eine der Verfasser*innen dieser Klage.
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. ist Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der HU Berlin. Sie ist Prozessvertreterin der Gesellschaft Für Freiheitsrechte (GFF) und leitet zudem die Humbold Law Clinic Internetrecht.
Prof. Dr. Nora Markard, MA ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der UHH und Vorstandsmitglied der GFF. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Internationalen Rechts, des Verfassungsrechts einschl. Comparative Constitutionalism, des Migrationsrechts sowie der Legal Gender Studies.
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