Promotionsstipendium für Mütter / alleinerziehende Eltern
5. April 2018, von Internetredaktion
1. Wer kann dieses Stipendium erhalten und nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Die Universität Hamburg will die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Karriereentwicklung fördern. Das Stipendium dient daher der besonderen Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Zudem hat sich die Fakultät zum Ziel gesetzt, Förder- und Unterstützungsmaßnahmen allgemein für Fakultätsangehörige mit Kindern einzurichten und so Frauen wie Männern mit Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Das Stipendium kann daher auch alternativ geschlechtsunabhängig an alleinerziehende Eltern vergeben werden. Es kann als Grundstipendium oder Abschlussstipendium gewährt werden. Voraussetzungen sind, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Noten absolviert wurde und die Promotion an der Jur. Fakultät der Universität Hamburg betreut wird. Ausschlaggebend bei der Vergabe des Stipendiums sind neben der besonderen fachlichen Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers insbesondere soziale Aspekte wie die Anzahl der Kinder und die Einkommenslage.
2. Dauer der Förderung
Das Stipendium wird als Grundstipendium zunächst für zwei Jahre gewährt und kann auf Antrag nach Begutachtung der bis dahin erreichten Leistung durch einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin um maximal ein Jahr verlängert werden. Als Abschlussstipendium wird das Stipendium für maximal ein Jahr gewährt.
Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Förderdauer verlängert sich (auf Antrag und unter Vorlage der Geburtsurkunde) die Förderdauer um jeweils bis zu sechs Monate pro weiteres Kind.
3. Höhe
Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag von 1200 Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat und einem Kinderzuschlag in Höhe von 154 Euro pro Kind und Monat zusammen.
4. Hinweise zur Bewerbung
Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen
- Angaben zu Einkommensverhältnissen, Familiensituation, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit, wirtschaftlichen Lage des Ehepartners/der eingetragenen Lebenspartnerin (nachgewiesen durch Steuerbescheid des Vorjahres (auch des Ehepartners/der eingetragenen Lebenspartnerin, ggf. mit Begründung bei veränderter Situation)
- Bisherige wissenschaftliche Veröffentlichungen (sofern vorhanden)
- Darstellung des Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan (max. 12 Seiten): Zusammenfassung und Beschreibung des Forschungsvorhabens in seinen wesentlichen Merkmalen mit einer Charakterisierung der Forschungsrelevanz und der Ziele sowie Angaben zum gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, zur Literatur und zur Quellenlage. Sowie die Darstellung der geplanten Arbeitsschritte mit Blick auf den zeitlichen Rahmen.
- Für das Abschlussstipendium ist eine Schriftprobe aus der Dissertation einzureichen.
- Ein Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers (Professor_in oder Privatdozent_in) zur Qualität des Vorhabens und zur Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Der/Die Gutachter_in kann, muss aber nicht wissenschaftliche_r Betreuer_in des Forschungsvorhabens sein.
5. Fristen
Derzeit wird das Promotionsstipendium leider nicht ausgeschrieben. Sobald neue Termine für die Ausschreibung feststehen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Gleichstellungsbeauftragte A. Dienelt
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
Email: gleichstellung.jura@uni-hamburg.de
Ausschreibung (PDF)