Bundestag: Sachverständigen Anhörung im Innenausschuss
4. November 2019, von Internetredaktion

Foto: c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Der Innenausschuss des Bundestages beriet am 4.11.2019 über zwei Anträge von Linken und Grünen zur Unterstützung der kommunalen Aufnahmebereitschaft. Heuser war als Sachverständige zur Anhörung durch die Abgeordneten eingeladen.
Sie zeigte die verfassungsrechtlichen Kompetenzen von Kommunen und Ländern bei der Flüchtlingsaufnahme auf. Einschränkenden Rechtsauslegungen begegnete sie mit einem progressiven Rechtsverständnis, das die globalisierten Verhältnisse einbezieht, in denen sich nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Kommunen bewegen. Die Förderung der kommunalen Bereitschaft zur freiwilligen und zusätzlichen Flüchtlingsaufnahme durch die Staatsebenen von Bund und Ländern befürwortete sie ausdrücklich, um sowohl den Flüchtlingsschutz als auch den demokratischen Staatsaufbau von unten zu stärken.
Die schriftliche Stellungnahme wird in eine BT-Drucksache übernommen und auf der Internetseite des Innenausschusses abrufbar sein. Die mündliche Stellungnahme sowie die gesamte Anhörung wurde auf Video aufgezeichnet.
Der Antrag der Linken: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten umfassend zu unterstützen, indem sie insbesondere
a) ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklärt;
b) einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen;
c) besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell un-terstützt und sich auf der EU-Ebene für einen Asylsolidaritätsfonds einsetzt, des-sen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen.
Der Antrag der Grünen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesem Anliegen zu unterstützen;
2. § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine Benehmensregelung zu ändern, so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums ein-holen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen;
3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein kommunaler Integrati-onsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird.
Die Liste aller geladenen Sachverständigen:
Dr. Uda Bastians, Deutscher Städtetag, Berlin
Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag e.V., Berlin
Helene Heuser, Universität Hamburg
Prof. Dr. Marcel Kau, Universität Konstanz
Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin
Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin
Prof. Dr. Gesine Schwan, HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform gGmbH, Berlin
Mike Schubert, Oberbürgermeister von Potsdam