Die erneuerte Erforderlichkeitsklausel in Art. 72 II GG
Publikationsdetails
- Autor(en): Prof. Dr. Arndt Schmehl
- Titel: Die erneuerte Erforderlichkeitsklausel in Art. 72 II GG
- Jahr: 1996
- Erschienen in: DÖV
- Seiten: 724-731
Die Begrenzung der konkurrierenden und der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Voraussetzung eines Bedürfnisses nach bundesgesetzlicher Regelung in Art.72 Abs. 2 GG kam bisher vor allem aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG praktisch nicht zum Tragen. Darauf reagierte der verfassungsändernde Gesetzgeber 1994 mit einer Neufassung der Norm. Die Frage nach der Bedeutung dieser Entwicklung harrt der genaueren Klärung. Der Beitrag versucht eine Annäherung, indem er (1.) auf die Entstehungsbedingungen, (2.) auf Inhalt und Justitiabilität und (3.) auf die gleichzeitig erfolgten Änderungen im unmittelbaren Umfeld der neuen Regelung eingeht und sich (4.) mit den Chancen einer Umsetzung in die Verfassungswirklichkeit befasst.
Es wird unter anderem untersucht, inwieweit die Rechtsprechung des BVerfG zur bisherigen Fassung des GG Art. 72 Abs. 2 korrigiert werden muss. Vor allem wegen des Wortlauts und wegen des Hintergrunds der Änderung, die von der Gemeinsamen Verfassungskommission gerade deshalb erarbeitet wurde, weil die alte Fassung in der Handhabung durch das Bundesverfassungsgericht keine praktische Einschränkungswirkung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bedeutete, ist eine Einschränkung des Ermessensspielraumes des Bundes bei der Wahrnehmung der Gesetzgebungskompetenz für geboten.
Außerdem werden erörtert:
- Fragen der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale
- Die gerichtliche Geltendmachung nach dem ebenfalls neuen Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG
- Die Reichweite der Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG n.F.,
- Die schwierig zu interpretierende Regelung der Kompetenzfreigabe durch den Bund in Art. 72 Abs. 3 GG
- Die Übergangsregelung in Art. 125a Abs. 2 GG.