Das Gemeinschaftsrecht und die steuerliche Verbilligung von Schulgeldzahlungen an Privatschulen. Begründung, Reichweite und Seiteneffekte der fachgerichtlichen und gesetzgeberischen Implementation des Anwendungsvorrangs durch Ausdehnung von Förderung
Publikationsdetails
- Autor(en): Prof. Dr. Arndt Schmehl
- Titel: Das Gemeinschaftsrecht und die steuerliche Verbilligung von Schulgeldzahlungen an Privatschulen. Begründung, Reichweite und Seiteneffekte der fachgerichtlichen und gesetzgeberischen Implementation des Anwendungsvorrangs durch Ausdehnung von Förderungstatbeständen
- Jahr: 2010
- Erschienen in: EuR
- Seiten: 386-401
Begründung, Reichweite und Seiteneffekte der fachgerichtlichen und gesetzgeberischen Implementation des Anwendungsvorrangs durch Ausdehnung von Förderungstatbeständen
Zugleich Besprechung von BFH, Urt. v. 17.7.2008, X R 62/04, und Urt. v. 21.10.2008, X R 15/08.
In: EuR 2010, S. 386-401.
Gliederung:
I. Problemstellung
1. Die einkommensteuerliche Schulgeldsubvention und ihre grundrechtlichen und bundesstaatlichen Gründe
2. Die jüngeren Schulgeld-Entscheidungen des BFH und ihre Einordnung
II. Materiellrechtliche Situation
1. Bezugnahme der Förderungszwecknorm auf Privatschulen innerhalb des staatlich kontrollierten deutschen Schulsystems
2. Steuerliche Verbilligung von Schulgeld als Teil staatlicher Privatschulförderung - Anknüpfung der Förderung an die Eltern als Auslöser des Gemeinschaftsrechtsverstoßes
3. Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des generellen Ausschlusses von Auslandsfällen
III. Die Ausdeutung des Anwendungsvorrangs durch die mitgliedstaatlichen Gerichte 1. Die Methode der Implementation des Anwendungsvorrangs
a) Diskriminierungsverbot und normerhaltende europarechtskonforme Auslegung
b) Auswirkungen der unterschiedlichen Herangehensweisen
c) Einbeziehung einer tatsächlichen, eventuell rechtswidrigen Verwaltungspraxis in den Vergleichsmaßstab?
2. Der Einwand eines Vorbehalts gesetzgeberischer Entscheidung speziell für die Ausdehnung von Förderungstatbeständen
IV. Gemeinschaftsrechtliche Spurenabdrücke im geänderten Gesetz
1. Gemeinschaftsrechtskonforme Umgestaltung
2. Liberalisierende und deregulierende Seiteneffekte
3. Beibehaltung der Subvention und Begrenzung der Haushaltsrisiken
4. Ausblick auf weitere Bildungs- und sozialpolitische Aspekte