"Zahlen soll, wer zahlen kann": Die hessische Verfassung lässt allgemeine Studiengebühren nicht zu
Publikationsdetails
- Autor(en): Prof. Dr. Arndt Schmehl
- Titel: "Zahlen soll, wer zahlen kann": Die hessische Verfassung lässt allgemeine Studiengebühren nicht zu. (Thema: Studiengebühren und Landesverfassung)
- Jahr: 2005
- Erschienen in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 242
- Publikationsdatum: 18. Okt. 2005
- Seiten: 52