Lehrstuhlgeschichte
Die Entstehung der Professur für deutsche und nordische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht geht auf die Zeit der Gründung der Universität Hamburg im Jahre 1919 zurück.
Als erster ordentlicher Professor wurde der am 09. April 1879 in Pfronten im bayrischen Allgäu geborene Karl Haff auf diesen Lehrstuhl berufen. Nach seinen Tätigkeiten als ordentlicher Professor in Lausanne und Rostock folgte er 1919 dem Ruf der neuen, als erste demokratisch gegründeten Universität Hamburg (Gründung durch Beschluss der Bürgerschaft anstatt durch Stiftung oder Verordnung), wo er Mitorganisator des Aufbaus einer Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg wurde. Im Zuge der Einrichtung dieser Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelang Haff die Gründung des „Seminars für deutsches und nordisches Recht“, welches als rechtshistorisches Seminar gleichzeitig die Rechtsgebiete des geltenden Privatrechts umfassen sollte. Eben dieser Umstand zeichnet sogleich die Besonderheit des Lehrstuhls und die Forschungsschwerpunkte Haffs aus: Durch die Vereinigung einer Rechtsvergleichung des modernen Rechts mit rechtshistorischer Forschung in einem Seminar sollten die Ursprünge des geltenden Rechts insbesondere in germanischen, nordischen und mittelalterlich-deutschen Quellen gesucht und erforscht werden. Dabei hatte sich Haff vertieft der wissenschaftlichen Betreuung der Rechtsgebiete des Genossenschaftsrechts, des Urheber- und Erfinderrechts, des Wertpapierrechts, des bäuerlichen Erbrechts und des Wasser-, Forst- und Bergrechts gewidmet. Methodisch bemühte er sich dabei zunächst um die Gestaltung und Anwendung des geltenden Rechts, um sodann zu den geschichtlichen Wurzeln der jeweiligen Rechtsinstitute zu gelangen.
Nach der Emeritierung Karl Haffs im März 1948 trat zum Sommersemester 1951 Prof. Dr. Hermann Schultze – von Lasaulx, der bereits als Gastprofessor an der Universität Hamburg gewirkt hatte, die Nachfolge an. An der juristischen Fakultät vertrat Schultze – von Lasaulx die Fächer Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht mit großem Erfolg. Insbesondere das rechtsgeschichtliche Spektrum des von Karl Haff übernommenen Lehrstuhls suchte Schultze – von Lasaulx auszuweiten.
Infolge dessen kam es dazu, dass unter der Leitung von Prof. Dr. Götz Landwehr, dem Nachfolger Schultze – von Lasaulxs, welcher seinerseits im Jahre 1969 emeritierte, das Seminar grundlegend umstrukturiert und in „Seminar für Deutsche und Nordische Rechtsgeschichte“ umbenannt wurde. Die Forschungsschwerpunkte Landwehrs waren die Verfassungsgeschichte des Mittelalters, die Privatrechtsgeschichte einschließlich des See- und Handelsrechts, Strafrechtsgeschichte, Prozessrechtsgeschichte sowie Stadtrechtsgeschichte, insbesondere das Hamburgische und das Lübische Recht. Wie seine Vorgänger blieb auch Landwehr trotz zahlreicher Rufe an andere Fakultäten bis zu seiner Emeritierung im März 2001 an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.
Seine Nachfolge trat im April 2002 der aktuelle Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Tilman Repgen an.
Kröger, Liu
Einen Beitrag zur Geschichte des Lehrstuhls sowie zur Universität allgemein finden Sie in der 2019 erschienen Festschrift:
Repgen/Jeßberger/Kotzur (Hrsg.), 100 Jahre Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, Tübingen: 2019 (Volltextzugang aus dem Campusnetz).