#MeToo - Gemeinsame Online-Tagung
1. Juli 2021, von Internetredaktion
#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan
Gemeinsame Online-Tagung der Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., Bucerius Law School, Universität Hamburg und TaylorWessing am 18.6.2021
Die sexuelle Belästigung von Bewerbern und am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Phänomen der Filmbranche, sondern betrifft die gesamte Arbeitswelt. Die Relevanz des Themas hat zuletzt auch in Japan zum Rücktritt des Vorsitzenden des Nationalen Olympischen Komitees, Yoshiro Mori, geführt. Die Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. hat vor diesem Hintergrund eine Online-Tagung gemeinsam mit der Universität Hamburg, der Bucerius Law School und der Kanzlei TaylorWessing veranstaltet, die sexuelle Belästigungen in der Arbeitswelt rechtsvergleichend, aber auch interdisziplinär behandelt hat.
Aus japanischer Perspektive berichteten zunächst Rechtsanwältin Sayako Tsukamoto, City-Yuwa Partners, Tokyo, über „How to deal with MeToo and related topics in Japanese companies?“ Aus der Perspektive des Personalmanagments referierte Karola Japke, CHRO, Teijin Limited, Tokyo, über „MeToo aus HR-Perspektive – Compliance und praktische Umsetzung“. Im Mittelpunkt beider Vorträge stand die Unternehmenspraxis in Japan und ihre Entwicklung in jüngerer Zeit. Aus wissenschaftlicher Perspektive beleuchtete zudem Prof. Dr. Etsushi Hosotani von der Universität Kagawa, Takamatsu die Erfassung sexueller Belästigungen durch das Arbeitsrecht.
Für die deutsche Perspektive berichtete zunächst Nathalie Schlenzka von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Rechtstatsache und stellte deren Ausmaß und Formen vor, ging aber auch auf Strategien im Umgang mit sexueller Belästigung ein. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg, fügte dem die rechtswissenschaftliche Perspektive hinzu. Unter dem Titel „Zwischen „Liebesverboten“ und #MeToo: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Recht“ unternahm sie einen Rundgang durch das deutsche Arbeitsrecht.
Die Vorträge und die anschließende Diskussion zeigten sehr deutlich, dass der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan, bedingt durch die kulturellen Unterschiede, recht verschieden ist. Handlungsbedarf ließ sich allerdings in beiden Staaten gleichermaßen identifizieren. Wegen der Zurückhaltung der Opfer aus Angst vor Repression muss dabei die Prävention im Vordergrund stehen und einen Kulturwandel weiter vorantreiben.
Veranstalter: Rechtsanwalt Karsten Haase, Düsseldorf; Professor Dr. Matthias Jacobs,
Bucerius Law School, Hamburg; Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg und
Rechtsanwalt Dr. Michael Pils, TaylorWessing, Düsseldorf.
Vollständiger Aushang (PDF)