09.07.2025|aktuelles
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung § 28 Abs. 1 HmbHG (2 Stellen)
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2...