Deutsch-österreichisches Seminar mit Exkursion zum 75. Deutschen Juristentag in Erfurt
24. September 2026, von Internetredaktion
Im Sommersemester 2026 stand im Arbeitsrecht ein besonderes Lehrprojekt auf dem Programm: Unter dem Titel „Partizipativ, flexibel, digital – braucht die Betriebsverfassung ein Update?“ veranstalteten Prof. Dr. Claudia Schubert (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber (Universität Wien) ein gemeinsames deutsch-österreichisches Seminar für Studierende beider Universitäten. Das Seminar verband die Auseinandersetzung mit aktuellen dogmatischen und rechtspolitischen Fragen zur Betriebsverfassung, bei denen deutsches und österreichisches Recht einander gegenüber gestellt wurden. Hierfür bildeten die Studierende beider Universitäten Tandems und erarbeiteten gemeinsam zu ihrem Thema einen Vergleich der Gestaltungsmöglichkeiten.
Inhaltlich knüpfte das Seminar unmittelbar an das Thema der arbeitsrechtlichen Abteilung des 75. Deutschen Juristentages an. Im Mittelpunkt stand der Reformbedarf des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen, die sich insbesondere aus der Digitalisierung, den neue Arbeits- und Organisationsformen und bei grenzüberschreitenden Unternehmen und Konzernen ergeben. Die Studierenden präsentierten und diskutierten in Erfurt gemeinsam ihre Ausarbeitungen unmittelbar vor Beginn des 75. Deutschen Juristentages. Zudem besuchte die Seminargruppe das Bundesarbeitsgericht und erhielt im Rahmen der Führung durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Inken Gallner, einen hervorragenden Einblick und konnte Fragen zur Arbeitsgerichtsbarkeit diskutieren. Danach nahm die Seminargruppe an der Diskussion und den Beschlusssitzungen der Abteilung Arbeitsrecht sowie weiterer Veranstaltungen des 75. Deutschen Juristentages teil.
Seminar und Exkursion haben rechtswissenschaftliche Ausbildung, internationale Kooperation und aktuelle Rechtspolitik verbunden. Der Austausch zwischen der Universität Hamburg und der Universität Wien gab den Studierenden Einblick in unterschiedliche Rechtsordnungen und ermöglichte eine rechtsvergleichende Diskussion der eigenen Ergebnisse in einem fachwissenschaftlichen Umfeld. Dieses Tandemprojekt als grenzüberschreitende Zusammenarbeit die juristische Ausbildung wird fortgesetzt.
