Vortrag von BVRin Prof. Dr. Christine Langenfeld - Selbstbestimmung von Religionsgemeinschaften und Antidiskriminierungsrecht - Grundrechtspluralismus im europäischen Gerichtsverbund
27. Juli 2026, von Internetredaktion
Am 2. Juli 2026 besuchte Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld unserer Fakultät. Viele Studierende aus verschiedenen Semestern nutzten die besondere Gelegenheit ihren Vortrag zur Rs. Egenberger zu hören und die Argumente und Einschätzungen des Senats aus erster Hand kennenzulernen.
Im Mittelpunkt stand die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei unionsrechtlich geprägtem nationalen Umsetzungsrecht, der Schutz der Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften und die Zulässigkeit besonderer Loyalitätspflichten für ihre Mitarbeiter. Nach dem sog. Chefarzt-Urteil des BVerfG (22.10.2014 - 2 BvR 661/12) und dem Urteil des EuGH in der Rs. Egenberger (17.4.2018 - C-414/16) bedurfte nicht nur das Spannungsverhältnis zwischen der Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaft und dem Antidiskriminierungsrecht, sondern auch das Verhältnis zwischen BVerfG und EuGH im Bereich des Grundrechtsschutzes eines umsichtigen Austarierens. Vor diesem Hintergrund ist die wegweisende und nuancierte Entscheidung des BVerfG in der Rs. Egenberger (29.9.2025 – 2 BvR 934/19) in grundrechtlicher wie institutioneller Hinsicht eine zentrale Entscheidung für das Arbeitsrecht der Religionsgemeinschaften und den Grundrechtsschutz im europäischen Gerichtsverbund. Mit der nachfolgenden Entscheidung des EuGH in der Rs. Katholische Schwangerschaftsberatung (17.3.2026 – C-258/24) ist ein Einklang entstanden, der die Konflikte der Vergangenheit befriedet zu haben scheint.
Prof. Dr. Langenfeld ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen und Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen. Seit Juli 2016 ist sie Richterin am Bundesverfassungsgericht im 2. Senat. Sie ist außerdem Mitglied des Stiftungsrates des Wissenschaftskollegs Berlin, Mitglied des Senats der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Vorsitzende der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission.
