Gesetzlicher Mindestlohn – in Deutschland und Europa
25. Oktober 2022
Gemeinsame Tagung der Bucerius Law School und der Universität Hamburg mit hochkarätiger Besetzung
In den Oktober 2022 fallen gravierende Veränderungen für das Mindestlohnrecht in Deutschland. Nicht nur trat die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde in Kraft, sondern auf europäischer Ebene billigte der Rat auch die sog. Mindestlohnrichtlinie. Vor diesem Hintergrund veranstalteten Prof. Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) und Prof. Dr. Schubert (Universität Hamburg) eine gemeinsame Tagung mit dem Titel „Gesetzlicher Mindestlohn – in Deutschland und Europa“. Diese zeigte das Spannungsverhältnis zwischen dem sozialstaatlichen Schutz der Arbeitnehmer und der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie auf und leuchtete die Gestaltungsmöglichkeiten des Staates aus.
Nach Grußworten durch Melanie Schlotzhauer (Staatsrätin, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg) sowie Birgit Voßkühler (Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Präsidentin des Landesarbeitsgerichts) folgte die rechtliche Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung durch Prof. Dr. Frank Bayreuther (Universität Passau). Diese ergänzte Dr. Hagen Lesch (Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln) durch ökonomische Überlegungen zur Mindestlohnfestsetzung und ermöglichte so einen anderen Blickwinkel auf die Thematik.
Assoz. Prof. PD Dr. Erika Kovacs (Wirtschaftsuniversität Wien) legte anschließend den Fokus auf die europäische Ebene. Sie diskutierte die Kompetenz der Union zum Erlass der Mindestlohnrichtlinie sowie die sich aus dieser ergebenden Festsetzungskriterien. Anschließend präsentierte Prof. Dr. Stefan Greiner (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn) die verschiedenen Arten von Mindestlöhnen: den allgemeinen, den sektoralen und den tarifdispositiven.
Abschließend fand eine Podiumsdiskussion über die Zukunft der Mindestlohnkommission unter Mitwirkung von Micha Klapp (Deutscher Gewerkschaftsbund), Christian Riechert (Ministerialrat, BMAS), Dr. Claudia Weinkopf (Sozialökonomin) und Roland Wolf (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) statt.
Der Dank der Veranstalter gilt allen Referenten und dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht für seine Unterstützung.