Erfolgreiche Teilnahme am 9. Moot Court des Bundesarbeitsgerichts – 2. Platz für die Universität Hamburg
22. Januar 2024, von Internetredaktion
Sechs Studierende der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg nahmen am 18.1.2023 am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teil.
Der Moot Court des Bundesarbeitsgerichts ist eine simulierte Gerichtsverhandlung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. In diesem Jahr betraf der Fall eine Massenentlassung gem. § 17 KSchG. Die beiden Teams aus je drei Studierenden haben ein Schriftsatz verfasst und sich intensiv auf die mündlichen Verhandlungen in Erfurt vorbereitet. Unterstützt wurden Sie dabei nicht nur von den Coaches, Janis Tolksdorf und Johannes Ipsen, sondern auch von Richtern des ArbG Hamburg und die Kanzleien Altenburg, Freshfields und Görg am Standort Hamburg. Die Schirmherrschaft für die Veranstaltung lag bei Prof. Dr. Claudia Schubert.
Besonders erfolgreich war das Team 2 aus Johannes Warda, Hannah Münstermann und Sara Askari. Sie konnten sich in ihrer Vorrundengruppe aus 7 Teilnehmern durchsetzen. Nach einer erfolgreichen Zwischenrunde, bei der eine Fallabwandlung zu bearbeiten war, zogen sie in die Finalrunde ein. Dort kam es zu einem „Lokalderby“ gegen das Team 1 der Bucerius Law School war, gegen die das Team 1 der Universität Hamburg aus Carla Wilhelm, Emily Kramer und Evalotta Neelsen in der Vorrunde ausgeschieden war. Am Ende stand ein ganz hervorragender 2. Platz. Besonders hervorgehoben wurden neben den Leistungen in den mündlichen Verhandlungen auch die im Vorfeld erarbeiteten Schriftsätze beider Teams.