Studienabschluss
Das rechtswissenschaftliche Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Diese setzt sich seit Inkrafttreten des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) vom 11. Juni 2003 zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die studienbegleitend an der rechtswissenschaftlichen Fakultät abgenommen wird und 30% der Gesamtnote ausmacht, und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die vor dem Hamburgischen Justizprüfungsamt abzulegen ist und zu 70% in die Gesamtnote eingeht. Im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung könnten Studierende von der Freiversuch-Regelung Gebrauch machen.