Diplom-Titel
Die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg verleiht auf Antrag ehemaligen Studierenden, die ihr Studium mit der ersten juristischen Prüfung nach dem 8. Juli 2009 beim Justizprüfungsamt Hamburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ durch Erteilung einer Urkunde.
Die entsprechende Diplomordnung unserer Fakultät ist am 7. Juli 2010 in Kraft getreten.
Der Antrag ist schriftlich innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung an die Fakultät für Rechtswissenschaften zu richten.
Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg immatrikuliert war und die erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Ein Erwerb eines gleichen oder gleichwertigen Grades auf Grundlage der ersten juristischen Prüfung oder der Hochschulgrad „Magister Juris“ (Mag. Jur.) der Fakultät für Rechtswissenschaften schließen die Verleihung aus.
Diejenigen Studierenden, die einen Baccalaureus Juris erworben haben, können die Erteilung einer Diplomurkunde hingegen beantragen.
Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Immatrikulationsbescheinigunge
Zuständiger Ansprechpartner für die Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades sind die Mitarbeiter des Prüfungsamtes: