Promotion
Promotionsvorhaben
Das International Tax Institute (IIFS) sieht in der Nachwuchsförderung von jungen Steuerrechtlern einen wichtigen Kerninhalt der Institutsarbeit. Neben der kontinuierlichen Ausbildung juristischen Nachwuchses im Rahmen des Schwerpunktes Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht, besteht die Möglichkeit zur Promotion am International Tax Institute (IIFS).
Die Promotion kann extern oder im Rahmen einer Qualifikationsstelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in angefertigt werden. Bei einem Promotionsvorhaben bietet es sich an, eine Bewerbung bei einem/r Professor/in seines Interessengebiets einzureichen.
Um an der Universität Hamburg zu promovieren, müssen verschiedentliche Anforderungen erfüllt sein, die sich aus der Promotionsordnung sowie aus den dazugehörigen Richtlinien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg ergeben. Eine Promotion kann nur dann von den Professoren betreut werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei näheren Fragen bezüglich einer Promotion an der Universität Hamburg im Fachbereich Rechtswissenschaft, können Sie die zuständige Abteilung der Fakultät für Rechtswissenschaft kontaktieren.