Abschluss
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Master of International Taxation (M.I.Tax) absolvieren studienbegleitende Leistungskontrollen nach einem Credit Point System: Sie schreiben Hausarbeiten, Klausuren oder werden mündlich geprüft.
Zusätzlich verfassen Sie eine Masterarbeit (sechs Monate Bearbeitungszeit, Umfang max. 60 Seiten) zu einem Thema aus dem internationalen Finanz- und Steuerwesen. Bei erfolgreichem Abschluss wird Ihnen der akademische Grad eines Master of International Taxation (M.I.Tax) durch die Universität Hamburg verliehen.
Hier finden Sie die Prüfungsordnung und das aktuelle Modulhandbuch.
Nach Abschluss des Programms laden wir Sie herzlich ein, unserem Alumni-Netzwerk beizutreten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Der Studiengang ist von der Steuerberaterkammer Hamburg als vorbereitender beraterspezifischer Lehrgang für die Berufsbezeichnung "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" i.S.d. § 4 Abs. 1 der Fachberaterordnung einschließlich der Klausuren akkreditiert worden. Mit der Absolvierung des Studiengangs erwerben die Teilnehmer daher nicht nur den akademischen Titel "Master of International Taxation", sondern können durch ihn auch den "Erwerb besonderer Kenntnisse" nach § 4 Abs. 1 Fachberaterordnung und die schriftlichen Leistungskontrollen nach § 6 Fachberaterordnung nachweisen. Als Fortbildung nach § 9 der Fachberaterordnung ist die jährlich am ersten Freitag im Dezember stattfindende "Hamburger Tagung zum Internationalen Steuerrecht" bestens geeignet.