Schwerpunktbereich IX: Steuerrecht und Finanzverfassung
Forschungsinhalt
Kenntnisse der öffentlichen Finanzordnung und des Steuerrechts sind für die juristischen Berufe außerordentlich praxisrelevant. Das Rechtsgebiet ist ein wesentlicher Teil des staatlich gesetzten Rahmens für privates wirtschaftliches Handeln und zugleich Grundlage der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Es steht damit im Zentrum von Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen und ist zugleich ausgesprochen bedeutsam für das Verhalten des Einzelnen.
Praktisch jeder wirtschaftliche Vorgang – im unternehmerischen wie im privaten Bereich – hat auch eine steuer- und abgabenrechtliche Seite. Dieser Zusammenhang ist von grundlegender Bedeutung für die staatliche Einflussnahme auf das private ökonomische Handeln. Für Vertragsgestaltungen sowie die Wahl von Rechtsform en ist das Steuerrecht oftmals der relevanteste Entscheidungsfaktor. Dies führt dazu, dass steuerrechtlicher Rat in der Praxis sehr gefragt ist.
Das Finanz- und Steuerrecht eröffnet Juristinnen und Juristen dementsprechend breite und spannende, auch internationale Tätigkeitsfelder. Der Bedarf insbesondere der Anwaltssozietäten, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, national und international tätiger Unternehmen sowie des öffentlichen Sektors an steuerrechtlich ausgebildetem Nachwuchs nimmt zu. Im Vergleich zur allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen bieten sich erheblich verbesserte Berufsaussichten. Nichtsdestotrotz wird das Rechtsgebiet des Steuerrechts in der juristischen Ausbildung oftmals vernachlässigt.
Steuern und öffentliche Finanzen betreffende Rechtsfragen erscheinen oft – nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl von Gesetzen – auf den ersten Blick als strukturlose Masse technischer Regelungen ohne eigenen Gerechtigkeitsgehalt. Das liegt teilweise daran, dass das Steuerrecht über tradierte fachwissenschaftliche Grenzen zwischen Öffentlichem Recht und Privat recht hinausgreift. Der Systematik nach handelt es sich um Öffentliches Recht, inhaltlich zu weiten Teilen aber um Wirtschaftsrecht, das wiederum enge Beziehungen zum Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zu Fragen der Sozialordnung aufweist. Da die Wirklichkeit sich ebenfalls nicht an Fachgrenzen hält, ist diese Gesamtschau der Rechtsgebiete notwendig und wirkt für eine anwendungsorientierte Ausbildung deshalb als Herausforderung nicht abschreckend, sondern anregend.
Der Schwerpunktbereich zahlt sich somit nicht nur durch den hohen Praxiswert und die damit verbundenen beruflichen Aussichten aus, sondern die Studierenden profitieren darüber hinaus davon, dass die juristische Denkweise generell geschult wird. Unsere Absolventinnen und Absolventen erwerben Kompetenzen, die nicht selbstverständlich sind und die man „draußen“ wirklich gebrauchen kann.
Lehrprogramm
Der Schwerpunktbereich Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht der Universität Hamburg ist eines der bundesweit vorbildhaften Angebote auf diesem Fachgebiet.
Das hier geschnürte Paket von Lehrveranstaltungen gehört zur Spitzengruppe, was die Dichte und Kompaktheit angeht, in der die Fächergruppe angeboten wird. Der Hamburger Schwerpunktbereich IX zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass hier kontinuierlich mehrere hauptamtliche Hochschullehrer mit unterschiedlichem wissenschaftlichem und praktischem, auch interdisziplinärem Hintergrund tätig sind, so dass sich die tatsächliche Breite des Rechtsgebiets auch in der universitären Lehre spiegelt.
Das Programm wird von zwei Einrichtungen gemeinsam getragen: Dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz - und Steuerrecht und dem Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS - International Tax Institute) der Universität Hamburg. Wir erachten es in Bezug auf die juristische Qualifikation als Vorteil, wenn in den Fachunterricht außerdem der Erfahrungshorizont der unterschiedlichen juristischen Berufe einfließt. Dabei achten wir auf eine gute Koordination, um das Programm möglichst „aus einem Guss“ zu gestalten.
Die Universität Hamburg schafft sehr gute Grundlagen auch für das aktive Eigenstudium dieses Faches. Die hervorragend und modern ausgerüstete Zentralbibliothek Recht beherbergt eine umfangreiche finanz- und steuerrechtliche Abteilung und eröffnet in vorbildlicher Breite den Zugang zu bedeutsamen elektronischen Bibliotheksressourcen. Sie stellt zudem – als weiteren Vorteil – die Literatur zu den verschiedenen verknüpften Rechtsgebieten unter einem Dach bereit. Die Bibliothek des IIFS vereint darüber hinaus eine Vielzahl weiterer finanz- und steuerrechtlicher Titel nationaler und vor allem internationaler Ausrichtung und verbindet dies zusätzlich mit wirtschaftswissenschaftlicher Literatur. Sie gehört zu den am besten ausgestatteten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland.
Nach dem Examen bietet der Master of International Taxation (M.I.Tax) weitere Spezialisierungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt gehört die vom IIFS jährlich ausgerichtete „Hamburger Tagung zur Internationalen Besteuerung“, auf der sich Interessierte über aktuelle Themen zum internationalen Steuerrecht informieren können, ebenfalls zum förderlichen Rahmen des Schwerpunktbereichs.
Internationales Steuerrecht
Aufgrund der Bedeutung des Internationalen Steuerrechts für die wirtschaftsrechtliche Praxis besteht eine große Nachfrage nach JuristInnen und WirtschaftswissenschaftlerInnen mit fundierten Kenntnissen im Internationalen Steuerrecht. Die Zahl der SpezialistInnen in diesem Rechtsgebiet ist demgegenüber zur Zeit noch gering. Die Arbeitsmarktsituation für entsprechend spezialisierte AbsolventInnen ist daher im Gegensatz zum allgemeinen Trend überaus gut und dürfte im Zuge der zunehmenden Globalisierung noch besser werden.
Ergänzende Informationen
Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie in unserer Broschüre (PDF).
- Musterklausur (PDF)
Allgemeine Informationen zu den Prüfungsleistungen, den Klausurterminen und zur Zulassung zum Schwerpunktbereich finden Sie auf der Homepage der Fakultät für Rechtswissenschaft.
SPB-Koordinator: Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.