Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung schließt das Studium der Rechtswissenschaft im ausgewählten Schwerpunktbereich ab und fließt mit 30 % in die Gesamtnote der Ersten Prüfung ein. Sie dient der Feststellung, ob das Recht mit Verständnis erfasst und unter Berücksichtigung seiner praktischen Bedeutung einschließlich hierfür erforderlicher Schlüsselqualifikationen in dem gewählten universitären Schwerpunktbereich angewendet werden kann, insbesondere, ob die geforderten vertieften Kenntnisse vorliegen. Rechtsgrundlage bilden die §§ 18 – 28 SPO. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bezieht sich auf die Prüfungsgegenstände des gewählten Schwerpunktbereichs. Die universitäre Schwerpunkbereichsprüfung besteht aus
- einer (studienbegleitenden) Bachelorarbeit,
- einer Klausur und
- einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfungsgegenstände sind in Modulbeschreibungen geregelt. Die Pflichtfächer des gewählten Schwerpunktbereichs bilden den prüfungsrelevanten Stoff der Klausur und der mündlichen Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab.
Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist unter Verwendung des in STiNE bereitgestellten Formulars einzureichen und muss eine Erst- und Zweitwahl beinhalten. Einem der beiden Wünsche wird entsprochen, wobei die Erstwahl prioritär bedient wird. Voraussetzungen für die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung sind
- das Bestehen der Zwischenprüfung und
- die bestandenen Modulprüfungen der Aufbauphase mit einem Umfang von mindestens 54 LP
Der Wechsel eines Schwerpunktbereichs nach verbindlich erfolgter Anmeldung oder Zulassung ist nur einmal möglich, sofern noch keine Prüfungsleistung erbracht wurde. Über die Zulassung wird eine Bescheinigung ausgestellt und das Prüfungsamt meldet Sie zum Abschlussmodul LL.B. an. Wenn die Anzahl der eingereichten Zulassungsanträge die vom Dekanat festgelegte Anzahl an möglichen Zulassungen für einen universitären Schwerpunktbereich überschreitet, wird über die eingereichten Zulassungsanträge, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen eines Losverfahrens entschieden. Wenn der Zulassungsantrag im Rahmen des Losverfahrens abgelehnt worden ist, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein rechtswissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Darüber hinaus wird nachgewiesen, dass Sie mindestens über die in § 1 Absatz 3 SPO benannten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für das Verständnis und die Anwendung des Rechts erforderlich sind. Es wird damit sichergestellt, dass Sie nicht nur über theoretisches Wissen verfügen, sondern auch in der Lage sind, das Gelernte in der Praxis umzusetzen.
Häusliche Arbeit
Die Bachelorarbeit wird in Form einer häuslichen Arbeit erbracht. Sie ist innerhalb des gewählten universitären Schwerpunktbereichs in einer Lehrveranstaltung anzufertigen, die von einer prüfungsberechtigten Person angeboten wird. Ob in einer Lehrveranstaltung die Möglichkeit zur Anfertigung einer Bachelorarbeit angeboten wird, entscheiden die lehrveranstaltenden Personen. Sie geben grundsätzlich mit Veranstaltungsbeginn eines jeden Semesters bekannt, ob die Möglichkeit zur Anfertigung einer Bachelorarbeit besteht. Es wird sichergestellt, dass in jedem Semester ausreichend Prüfungsmöglichkeiten zur Anfertigung der Bachelorarbeit in jedem Schwerpunkt zur Verfügung stehen, um die Vertiefungsphase innerhalb der vorgesehenen zwei Semestern abzuschließen.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt vier Wochen. Die Frist beginnt mit Ausgabe der Aufgabe durch die lehrveranstaltende Person und wird gewahrt durch Dateitransfer an den durch das Prüfungsamt benannten Speicherort oder die benannte Mailadresse sowohl im PDF- als auch im wordkompatiblen Format. Die Bachelorarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text einschließlich Abbildungen, Tabellen, Anhängen einschließlich der Leerzeichen und Fußnoten, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) nicht überschreiten. Jedes weitere Zeichen gilt als nicht geschrieben und wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Sie müssen die Bachelorarbeit durch digitale Unterschrift eigenhändig unterzeichnen und versichern, dass die Bachelorarbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde.
Ist die Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminars geschrieben worden, so ist sie zugleich als Teilleistung zu einem Seminar anzuerkennen, sofern sie mit mindestens 4,0 Punkten bewertet wurde; das zusätzliche Erfordernis eines mündlichen Referats bleibt erhalten.
Anmeldeverfahren
Sie müssen sich bei der lehrveranstaltenden Person durch Verwendung des im Rahmen der Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung bereitgestellten Formulars zur Bachelorarbeit anmelden und damit die Zulassung zur
universitären Schwerpunktbereichsprüfung nachweisen. Die lehrveranstaltende Person leitet die Anmeldung zur Bachelorarbeit an das universitäre Prüfungsamt weiter und teilt Ihnen das Thema bzw. die Aufgabe zu. Die Zuteilung des Themas bzw. der Aufgabe ist von Ihnen schriftlich oder in digitaler Form zu bestätigen und wird mit der Ausgabe verbindlich.
Bewertung
Die Bachelorarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Personen innerhalb von zehn Wochen seit der Ablieferung nacheinander bewertet. Die Frist für das Erstgutachten beträgt sechs Wochen, die für das Zweitgutachten vier Wochen. Weichen die Bewertungen voneinander ab, wird das arithmetische Mittel gebildet. Beträgt die Abweichung mehr als drei Punkte, müssen die Gutachterinnen oder
Gutachter sich auf eine einheitliche Bewertung verständigen. Die Bachelorarbeit wird mit »ungenügend« benotet, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Wird die Bachelorarbeit nicht mindestens mit der Punktzahl 4,0 bewertet, kann sie wiederholt werden. Es ist nur eine Wiederholung möglich. Eine Wiederholung der Bachelorarbeit zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Die Bewertung und Benotung wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Mit dem Bestehen der Bachelorarbeit gilt das Abschlussmodul LL.B. als abgeschlossen und Sie erwerben 9 LP.
Weitere Informationen zum Bachelorabschluss erhalten Sie hier.
Klausur
Zu der Klausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung können Sie sich anmelden, wenn Sie
- die Zwischenprüfung bestanden haben,
- zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen wurden und
- die Modulprüfungen der Aufbauphase im Umfang von 102 LP bestanden haben.
Die Bearbeitungszeit der Klausur beträgt fünf Zeitstunden. Die Klausur wird handschriftlich, in Präsenz und unter Aufsicht geschrieben. Zu der Klausur sind neben den zulässigen Hilfsmitteln die Ladung des Prüfungsamtes und ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Spätestens bei Ablauf der Bearbeitungszeit müssen Sie die bearbeitete Klausur an die Aufsicht führende Person abgeben. Die Klausur ist mit der vom Prüfungsamt zugeteilten Kennzahl zu versehen und darf keinen sonstigen Hinweis auf Ihre Person enthalten. Wird die Klausur nicht innerhalb der festgesetzten Frist abgegeben, wird die Klausur mit »ungenügend« (0 Punkte) benotet.
Es gibt jährlich bis zu vier Klausurtermine (im Februar, Mai, August und November), die jedoch nicht für alle Schwerpunktbereiche gelten.
Anmeldeverfahren
Zu der Klausur müssen Sie sich bis spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Termin der Klausur über STiNE anmelden. Die Anmeldung ist bindend. Sollte Ihnen eine Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraumes per E-Mail von Ihrer UHH-E-Mail-Adresse aus an: pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de
Außerhalb der Frist wird keine Nachmeldung vorgenommen.
Bewertung
Die Klausur wird von zwei prüfungsberechtigten Personen persönlich bewertet und benotet, von denen eine oder einer Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor sein muss. Die Frist für das Erstgutachten beträgt sechs Wochen, die für das Zweitgutachten vier Wochen. Der Zweitgutachterin oder dem Zweitgutachter wird das Erstgutachten mitgeteilt. Weichen die Bewertungen voneinander ab, wird das arithmetische Mittel gebildet. Beträgt die Abweichung mehr als drei Punkte, sollen die Gutachterinnen oder Gutachter sich auf eine einheitliche Bewertung verständigen. Die Bewertung und Benotung wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Beträgt der Durchschnittswert aus den Ergebnissen der mit mindestens 4,0 Punkten bewerteten Bachelorarbeit und der Klausur weniger als 3,58 Punkte, kann die Klausur wiederholt werden; es ist nur eine Wiederholung möglich.
Mündliche Prüfung
Zulassung
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus, dass die Klausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung geschrieben und die Bachelorarbeit mit mindestens 4,0 Punkten bewertet worden ist. Sind die vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, werden Sie vom Prüfungsamt zum Abschlussmodul universitäre Schwerpunktbereichsprüfung angemeldet und von Amts wegen zur mündlichen Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung geladen. Alternativ können Sie beantragen, zur mündlichen Prüfung erst nach Mitteilung des Klausurergebnisses geladen zu werden, sofern der Durchschnittswert der mit mindestens 4,0 Punkten bestandenen Bachelorarbeit und der Klausur mindestens 3,58 Punkte beträgt; der Antrag ist im Regelfall zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zu stellen.
Prüfungsverfahren
Die mündliche Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen. Sie besteht aus der oder dem Vorsitzenden und einer weiteren prüfungsberechtigten Person. Die Namen der Prüfenden werden Ihnen in angemessener Frist, spätestens jedoch zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung kann als Gruppenprüfung mit bis zu fünf zu prüfenden Personen durchgeführt werden. Die Prüfungsdauer soll je zu prüfende Person mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten betragen. Im Rahmen der mündlichen Prüfung kann der Inhalt Ihrer Bachelorarbeit geprüft werden. Für die Benutzung von Hilfsmitteln in der mündlichen Prüfung gilt die jeweils aktuelle Hilfsmittelverfügung. Die mitzubringenden Gesetzestexte werden vom Prüfungsamt mit der Ladung zu dem jeweiligen Prüfungsteil bekannt gegeben. Es können in angemessener Zahl Studierende als zuhörende Personen zugelassen werden, die bereits zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind, sofern keiner der zu prüfenden Personen widerspricht. Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.
Bewertung
Die Prüfungskommission entscheidet über die Bewertung und Benotung der in der mündlichen Prüfung erbrachten Leistungen. Kann sich die Prüfungskommission bei der Bewertung der Prüfungsleistung nicht auf eine gemeinsame Note einigen, ist ein arithmetisches Mittel zu bilden. Die Beratung ist geheim. Im Anschluss an die mündliche Prüfung gibt die Prüfungskommission Ihnen ihre Entscheidung in Abwesenheit der Öffentlichkeit mündlich bekannt und begründet diese, soweit dies verlangt wird. Die mündliche Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung kann nicht wiederholt werden, wenn die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nach dem Ergebnis der mündlichen Prüfung bestanden ist. Ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nach dem Ergebnis der mündlichen Prüfung insgesamt nicht bestanden, so kann die mündliche Prüfung einmal wiederholt werden.
Mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung gilt das Abschlussmodul universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als abgeschlossen und Sie erwerben 7 LP.
Gesamtnote und Transcript of Records
Die Gesamtnote für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung errechnet sich aus STiNE wie folgt:
Die Gesamtnote ermittelt das Prüfungsamt aus den einzelnen Teilleistungen. Die Punktzahl der Bachelorarbeit ist mit dem Faktor 12,25, die Punktzahl der Klausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit dem Faktor 8,75 und die Punktzahl der mündlichen Prüfung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit dem Faktor 9,00 zu multiplizieren. Die Summe der [so errechneten] Punktzahlen ist durch 30 zu teilen.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die errechnete Durchschnittspunktzahl mindestens 4,00 Punkte beträgt (Endpunktzahl). Aus der Endpunktzahl ergibt sich die Endnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Eine Wiederholung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Über das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung wird ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erteilt und eine Bescheinigung gemäß § 34 HmbJAG ausgestellt. Nach Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung erhalten Sie außerdem ein Transcript of Records in deutscher und englischer Version.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- die Bachelorarbeit endgültig nicht mit mindestens 4,00 Punkten bewertet wurde,
- der Durchschnittswert aus den Ergebnissen der mit mindestens 4,00 Punkten absolvierten Bachelorarbeit und der Klausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung endgültig 3,58 Punkte nicht erreicht oder
- die errechnete Durchschnittspunktzahl endgültig nicht mindestens 4,00 Punkte beträgt.
Ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid mit Angaben aller Prüfungsleistungen und den Gründen für das Nichtbestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Exmatrikulation veranlasst.
Mit der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung haben Sie insgesamt 195 LP erworben.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen im Prüfungsamt finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Organistorischer Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung (PDF)
- Statistik abgeschlossene SPB-Prüfungen 2021 (PDF)
- Statistik abgeschlossene SPB-Prüfungen 2022 (PDF)
- Statistik abgeschlossene SPB-Prüfungen 2023 (PDF)
- Statistik abgeschlossene SPB-Prüfungen 2024 (PDF)
- Klausurtermine 2025 (PDF, Stand: 15. Januar 2024)
- Klausurtermine 2026 (PDF, Stand: 15. Januar 2024)