Modulprüfungen und Checkliste
Ein Modul schließt in der Regel mit einer Prüfung ab. Eine Modulprüfung ist eine Prüfungsleistung, die ihren Schwerpunkt im Lehrstoff der jeweiligen Lehrveranstaltung(en) des Moduls hat. In Lehrveranstaltungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen, können die Aufgabenstellungen auch Inhalte aus Lehrveranstaltungen vorausgegangener Semester enthalten.
Detaillierte Informationen zu den Modulprüfungen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung. Eine Übersicht der Module und Prüfungen finden Sie in der Checkliste.
Für jede Modulprüfung in der Grund- und Aufbauphase, die mit einer Klausur abschließt, gibt es jedes Semester zwei Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d. h. kurz vor Beginn des Folgesemesters. Ausgenommen hiervon sind die Hausarbeiten und Proseminare, für die pro Semester nur ein Prüfungstermin angeboten wird.
Achtung!
Mit der erstmaligen Anmeldung zu Modulen (Ausnahmen: in den Modulen Grundlagen I und II erst mit der Anmeldung zur präferierten Lehrveranstaltung) erfolgt eine automatische Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch, von dem eine Abmeldung nicht möglich ist. Der erste Prüfungsversuch sollte wahrgenommen werden; andernfalls gilt er als nicht bestanden. Modulprüfungen können dreimal wiederholt werden, d. h. es gibt insgesamt vier Prüfungsversuche. Ab dem zweiten Prüfungsversuch müssen sich Sie eigenständig innerhalb der vom Dekanat festgesetzten Anmeldephasen zu der Modulprüfung an- und abmelden; die Anmeldephasen können Sie dem Prüfungsplan entnehmen.
Nach Ablauf der Anmeldephase ist die Anmeldung zu einer Modulprüfung verbindlich! Das Ergebnis der Modulprüfung wird in STiNE dokumentiert. Eine Nachmeldung außerhalb der Anmeldephasen ist nicht möglich. Sofern eine Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften und die Veranstaltung Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten) vorgesehen ist, ist die regelmäßige Teilnahme an den für das Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen Voraussetzung für die Zulassung zu einer Modulprüfung. Regelmäßig teilgenommen hat, wer nicht mehr als zwei Doppelstunden der Termine der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung versäumt hat. Das Bestehen der Prüfungsleistungen in der Grundphase in einem Rechtsgebiet ist Voraussetzung für das Erbringen von Prüfungsleistungen in der Aufbauphase in demselben Rechtsgebiet. Sind beispielsweise die erforderlichen Prüfungsleistungen aller vorangegangener Module eines Rechtsgebiets zwar erbracht, aber noch nicht bewertet worden, werden Sie für die nachfolgenden Prüfungsleistungen unter Vorbehalt zugelassen. Über eine Nicht-Zulassung werden Sie informiert. Die Leistungspunkte eines Moduls werden mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls erworben. Ein Modul kann nur abgeschlossen werden, wenn Sie sich zu allen verpflichtenden Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften angemeldet und teilgenommen sowie die Modulprüfung(en) bestanden haben. Sofern eine Modulprüfung aus mehreren Teilen besteht, muss jede Teilprüfungsleistung bestanden sein.
Wenn Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich erneut zu den Veranstaltungen des Moduls anmelden und daran teilnehmen. Eine Wiederholung von Prüfungsleistungen findet nur für nicht-bestandene Prüfungsleistungen statt, d. h. die Prüfungsleistungen bereits abgeschlossener Module können nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Ein endgültig nicht bestandenes Pflichtmodul führt zur Exmatrikulation.
Die Abmeldung von Modulprüfungen ab dem zweiten Prüfungsversuch ist nur innerhalb der vom Dekanat festgesetzten Abmeldefristen möglich. Auch die Abmeldefristen sind Ausschlussfristen. Eine Abmeldung außerhalb der Abmeldefristen ist nicht möglich. Die genauen Abmeldefristen können Sie ebenfalls dem Prüfungsplan entnehmen.