Studienortwechsel
Wenn Sie bereits im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren und Ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg fortsetzen wollen, können Sie sich für das höhere Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft sowohl für ein Sommer- oder Wintersemester bewerben. Mit der Bewerbung in das höhere Fachsemester müssen Sie zusätzlich den Nachweis einer im Studiengang Rechtswissenschaft bestandenen Zwischenprüfung führen; dafür laden Sie in der Online-Bewerbung eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht (Transcript of Records) bzw. Bescheinigung hoch, in der sämtliche während des bisherigen Studiums erbrachten Leistungen aufgeführt sind und aus der sich eindeutig das Bestehen der Zwischenprüfung ergibt.
Bitte beachten Sie, dass ein Auswahlverfahren durchgeführt wird, wenn mehr Bewerber:innen die Voraussetzungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfüllen, als Studienplätze vorhanden sind.
Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie hier.
Für alle Studierenden, die für das höhere Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung an der Universität Hamburg zugelassen wurden, gilt nach erfolgreicher Immatrikulation die Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft (SPO) vom 23. April 2025, 19. Juni 2025 und 5. September 2025.
Es wird empfohlen, sich vor der Bewerbung - insbesondere bei Fragen zum Studienablauf und zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen - an unsere Referentin für Studienfachberatung zu wenden.