Hauptstudium
Das komplette Mustercurriculum zum Download (PDF)
Pflichtveranstaltungen:
Grundlagen des Rechts (4. /5. Semester)
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4./5. Semester (Lehrprogramm eines Sommersemesters) |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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4./5. Semester (Lehrprogramm eines Wintersemesters) |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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*SWS = Semesterwochenstunde/n
Lehrveranstaltungen
Im zweisemestrigen Hauptstudium, das mit dem Vorlesungsstoff des 4. Fachsemesters beginnt, wird der im Grundstudium vermittelte Lehrstoff in den Studieneinheiten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht in Form von Pflichtvorlesungen erweitert und vertieft; mit Ausnahme der Vorlesungen Sachenrecht II, Gesellschaftsrecht I und II werden alle Pflichtveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten. Gesellschaftsrecht II baut nicht auf Gesellschaftsrecht I auf. Dasselbe gilt auch für die beiden Vorlesungen Zivilprozessrecht I und II. Ebenso setzt der Besuch der Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil III nicht die vorherige Teilnahme an der Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil II voraus. Begleitende Arbeitsgemeinschaften werden im Hauptstudium nicht mehr angeboten. Neben den Pflichtvorlesungen in allen drei Studieneinheiten ist auch das Studium zu den Grundlagen des Rechts fester Bestandteil des Hauptstudiums; verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick über alle wichtigen Vorlesungen des Hauptstudiums und versäumen Sie es nicht, sich zu allen Vorlesungen über STiNE anzumelden:
Bürgerliches Recht
Semester | Fächer |
Sommersemester |
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Wintersemester |
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Öffentliches Recht
Semester | Fächer |
Sommersemester |
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Wintersemester |
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Strafrecht
Semester | Fächer |
Sommersemester |
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Wintersemester |
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Grundlagen des Rechts
Das Hauptstudium umfasst neben den Pflichtvorlesungen Lehrveranstaltungen zu den methodischen, philosophischen, theroretischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts oder (Staats-)Kirchenrechts. Hierzu gehören folgenden Lehrveranstaltungen:
- Methoden der Rechtswissenschaft
- Kriminologie
- Staat und Verwaltung im NS-Staat
- Ökonomische Analyse des Rechts
- Legal Gender Studies
- Seminar zur Geschichte des Zwangsvollstreckungsrechts
- Seminar zur Rechtsphilosophie
- Seminar zu Law Economics
Zu erbringende Studienleistungen im Hauptstudium
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit wird der Lehrstoff in Form von Hausarbeiten und Klausuren bzw. Take-Home-Exams abgefragt. Im Hauptstudium sind im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht je eine erfolgreich angefertigte Hausarbeit und je zwei erfolgreich angefertigte Klausuren (oder eine Klausur und ein Take-Home-Exam) in verschiedenen Lehrveranstaltungen sowie eine Leistung zu den Grundlagen des Rechts in Form einer Klausur oder eines Take-Home-Exams oder einer Hausarbeit oder eines Seminars zu erbringen, also insgesamt 10 Studienleistungen. Take-Home-Exams werden zur Zeit nicht angeboten. Die Teilnahme an Klausuren und Hausarbeiten des Hauptstudiums ist nur möglich, wenn zuvor im Grundstudium in dem jeweiligen Rechtsgebiet (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) alle erforderlichen Klausuren und Hausarbeiten bestanden wurden. Beispiel für Strafrecht: Um sich für Klausuren oder Hausarbeiten des 4. Semesters anmelden zu können, müssen im Grundstudium eine Klausur (Strafrecht Besonderer Teil I) und eine Hausarbeit (Strafrecht Allgemeiner Teil II) bestanden und in STiNE dokumentiert sein. An der Prüfung zu den Grundlagen den Rechts können Sie erst nach bestandener Zwischenprüfung teilnehmen.
Sie müssen sich zu den Prüfungen der Pflichtvorlesungen innerhalb der festgesetzten Fristen über STiNE anmelden. Eine Anmeldung zu den Prüfungen der Grundlagenveranstaltungen ist erst möglich, nachdem Sie sich über STiNE zur Zwischenprüfung angemeldet haben und die Zwischenprüfung vom Prüfungsamt als bestanden ausgewiesen wurde. Die Anmeldefristen sind Ausschlussfristen und ergeben sich aus dem Prüfungsplan.
Hausarbeiten
Die Hausarbeiten im Hauptstudium werden in der vorlesungsfreien Zeit angeboten
- im Bürgerlichen Recht in den Lehrveranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht II
- im Öffentlichen Recht in den Lehrveranstaltungen Polizeirecht, Baurecht, Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen und Umweltrecht
- im Strafrecht in den Lehrveranstaltungen Strafrecht Besonderer Teil II und Strafrecht Besonderer Teil III.
Proseminare
Im Hauptstudium können zusätzlich Proseminare angeboten werden, in denen Sie mit Formaten der rechtswissenschaftlichen Diskussion vertraut gemacht und zum Verfassen eigener rechtswissenschaftlicher Texte befähigen werden sollen. Die im Rahmen eines Proseminars bestandene Leistung (Hausarbeit, Referat, Diskussionsbeteiligung) wird als Hausarbeit in dem jeweiligen Rechtsgebiet anerkannt. Die Anerkennung ist auf eine Hausarbeit begrenzt.
Klausuren
Zu allen Pflichtfachvorlesungen des Hauptstudiums wird jeweils eine Leistung in Form einer Klausur oder eines Take-Home-Exams angeboten. Zu den Vorlesungen Gesellschaftsrecht I und II, Zivilprozessrecht I und II sowie Individualarbeitsrecht wird in jedem Studiensemester jeweils nur eine gemeinsame Klausur oder ein gemeinsames Take-Home Exam angeboten, worin der Stoff jeder der in diesem Semester gehaltenen Vorlesungen enthalten sein kann.
Die Teilnahme an mindestens einer der im Hauptstudium ausgewiesenen Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen des Rechts ist Pflicht. Zu diesem Zweck werden in jeder Vorlesung zu den Grundlagen des Rechts eine Klausur und in den Seminaren zu den Grundlagen des Rechts eine Seminararbeit (Hausarbeit und mündliches Referat) angeboten.
Wann finden die Klausuren statt?
Die Klausuren finden grundsätzlich in den letzten zwei Vorlesungswochen oder in der vorlesungsfreien Zeit des Semesters statt.
Was muss ich bei der Klausur beachten?
Für die Benutzung von Hilfsmitteln bei den im Hauptstudium zu erbringenden Klausuren gilt die Hilfsmittelverfügung für Klausuren im Hauptstudium. Die für die Anfertigung der Klausur zu verwendenden Gesetzestexte werden von der Veranstalterin oder dem Veranstalter der jeweiligen Lehrveranstaltung rechtzeitig bekannt gegeben. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine Beilagen enthalten. Eintragungen in die Gesetzessammlungen sind grundsätzlich unzulässig. Nicht beanstandet werden gelegentliche Paragraphenhinweise, die im sachlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen, und Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung beinhalten. Mehr als zehn Paragraphenhinweise und / oder Unterstreichungen pro Doppelseite sind nicht gestattet.
Wo kann ich meine Klausuren und Hausarbeiten abholen?
Klausuren und Hausarbeiten des Hauptstudiums können, sofern diese nicht im Rahmen von Besprechungsterminen ausgegeben wurden, während der Öffnungszeiten der Ausgabestelle (Raum A 003 – neben dem Raum des Fachschaftsrats) abgeholt werden. Eine Ausgabe erfolgt grundsätzlich nur gegen eine vollständig ausgefüllte Empfangsbestätigung sowie unter Vorlage eines Studierenden- und Lichtbildausweises. Die Empfangsbestätigung wird über die Ausgabestelle und den Infotresen zur Verfügung gestellt. Zur Prüfung des eigenen Lernniveaus sowie der korrekten Eintragung in STiNE empfiehlt sich eine zeitnahe Abholung. Die Öffnungszeiten können der Homepage entnommen werden. Nicht abgeholte Klausuren und Hausarbeiten werden nach 5 Jahren vernichtet.