Studienabschlüsse
Bachelor of Laws (LL.B.)
Für die bestandene Bachelorprüfung verleiht die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg den akademischen Grad »Bachelor of Laws (LL.B.)«.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn
- die Zwischenprüfung und
- die Bachelorarbeit mit mindestens 4,0 Punkten bestanden ist sowie
- mindestens 180 LP bestehend aus den Modulen der Grundphase mit insgesamt 61 LP, der Aufbauphase mit insgesamt 102 LP sowie der Vertiefungsphase mit insgesamt 17 LP (Abschlussmodul LL.B. und ein Modul SPB Sommersemester oder Wintersemester) nachgewiesen sind.
Für die Bachelorprüfung wird eine Gesamtnote gebildet, die sich aus dem gemäß den Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der erbrachten Modulprüfungen und der Bachelorarbeit ergibt. Die Gesamtnote einer bestandenen Bachelorprüfung lautet:
- bei einem Durchschnitt von 1,00 bis einschließlich 1,50 sehr gut
- bei einem Durchschnitt von 1,51 bis einschließlich 2,50 gut
- bei einem Durchschnitt von 2,51 bis einschließlich 3,50 befriedigend
- bei einem Durschnitt von 3,51 bis einschließlich 4,00 ausreichend.
Bei überragenden Leistungen (Durchschnitt von 1,00) wird die Gesamtnote »Mit Auszeichnung bestanden« erteilt. Die Notenumrechnung von der Noten- und Punkteskala der ersten und zweiten juristischen Prüfung auf die Bachelornote erfolgt nach der sogenannten modifizierten bayerischen Formel:
x = 1 + 3 ∗ ((18 − N) / (18 − 4))
x = gesuchte Bachelornote
N = erreichte Note in Punkten
Dokumente
Nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung erhalten Sie innerhalb von vier Wochen folgende Dokumente in deutscher und englischer Sprache:
- Zeugnis
Das Zeugnis enthält Angaben über die absolvierten Module einschließlich der erzielten Noten und erworbenen Leistungspunkte, das Thema und die Note der Bachelorarbeit, die Noten der Module, die Gesamtnote und die insgesamt erreichten Leistungspunkte. - Urkunde
In der Urkunde der Universität Hamburg mit dem Datum des Zeugnisses wird die Verleihung des Bachelorgrades »Bachelor of Laws (LL.B.)« beurkundet. - Transcript of Records
Im Transcript of Records (ToR) sind die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aufgelistet. - Diploma Supplement
Das Diploma Supplement enthält eine detaillierte Beschreibung der durch den Studiengang erlangten Qualifikation und formale Eckdaten.
Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- eine Modulprüfung
a) auch in ihrer letzten Wiederholung mit »mangelhaft« (1,50 – 3,99 Punkte) oder
b) »ungenügend« (0 – 1,49 Punkte) bewertet wurde
c) oder als mit »mangelhaft« oder »ungenügend« bewertet gilt; - die Bachelorarbeit
a) auch in ihrer letzten Wiederholung mit »mangelhaft« oder
b) »ungenügend« bewertet wurde oder
c) als mit »mangelhaft« oder »ungenügend« bewertet gilt.
Ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid mit Angaben aller Prüfungsleistungen und den Gründen für das Nichtbestehen der Bachelorprüfung sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Exmatrikulation veranlasst.
Erste Prüfung
Das rechtswissenschaftliche Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Diese setzt sich seit Inkrafttreten des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) vom 11. Juni 2003 zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die studienbegleitend an der rechtswissenschaftlichen Fakultät abgenommen wird und 30% der Gesamtnote ausmacht, und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die vor dem Hamburgischen Justizprüfungsamt abzulegen ist und zu 70% in die Gesamtnote eingeht. Im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung könnten Studierende von der Freiversuch-Regelung Gebrauch machen.
Diplom
Die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg verleiht auf Antrag ehemaligen Studierenden, die ihr Studium mit der ersten juristischen Prüfung nach dem 8. Juli 2009 beim Justizprüfungsamt Hamburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ durch Erteilung einer Urkunde.
Die entsprechende Diplomordnung unserer Fakultät ist am 7. Juli 2010 in Kraft getreten.
Der Antrag ist schriftlich innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung an die Fakultät für Rechtswissenschaften zu richten.
Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg immatrikuliert war und die erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Ein Erwerb eines gleichen oder gleichwertigen Grades auf Grundlage der ersten juristischen Prüfung oder der Hochschulgrad „Magister Juris“ (Mag. Jur.) der Fakultät für Rechtswissenschaften schließen die Verleihung aus.
Diejenigen Studierenden, die einen Baccalaureus Juris erworben haben, können die Erteilung einer Diplomurkunde hingegen beantragen.
Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Immatrikulationsbescheinigunge n der in Bezug genommenen Semester und des Zeugnisses über die erste juristische Prüfung beizufügen sowie eine Erklärung, dass der Hochschulgrad nicht anderweitig beantragt wurde.
Zuständiger Ansprechpartner für die Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades sind die Mitarbeiter des Prüfungsamtes:
Prüfungsamt
Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
1. Stock, Raum A139
20148 Hamburg
Tel. +49 40 42838
-4549 Fr. Freese (A-E)
-4203 Fr. Ahrens (F-O)
-7654 Fr. Jüttner (P-Z)
Fax +49 40 42838-3036
pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de
www.uni-hamburg.de