Studienabschluss
Erste Prüfung
Das rechtswissenschaftliche Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Diese setzt sich seit Inkrafttreten des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) vom 11. Juni 2003 zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die studienbegleitend an der rechtswissenschaftlichen Fakultät abgenommen wird und 30% der Gesamtnote ausmacht, und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die vor dem Hamburgischen Justizprüfungsamt abzulegen ist und zu 70% in die Gesamtnote eingeht. Im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung könnten Studierende von der Freiversuch-Regelung Gebrauch machen.
Diplom-Titel
Die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg verleiht auf Antrag ehemaligen Studierenden, die ihr Studium mit der ersten juristischen Prüfung nach dem 8. Juli 2009 beim Justizprüfungsamt Hamburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ durch Erteilung einer Urkunde.
Die entsprechende Diplomordnung unserer Fakultät ist am 7. Juli 2010 in Kraft getreten.
Der Antrag ist schriftlich innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung an die Fakultät für Rechtswissenschaften zu richten.
Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg immatrikuliert war und die erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Ein Erwerb eines gleichen oder gleichwertigen Grades auf Grundlage der ersten juristischen Prüfung oder der Hochschulgrad „Magister Juris“ (Mag. Jur.) der Fakultät für Rechtswissenschaften schließen die Verleihung aus.
Diejenigen Studierenden, die einen Baccalaureus Juris erworben haben, können die Erteilung einer Diplomurkunde hingegen beantragen.
Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Immatrikulationsbescheinigunge n der in Bezug genommenen Semester und des Zeugnisses über die erste juristische Prüfung beizufügen sowie eine Erklärung, dass der Hochschulgrad nicht anderweitig beantragt wurde.
Zuständiger Ansprechpartner für die Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades sind die Mitarbeiter des Prüfungsamtes:
Prüfungsamt
Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
1. Stock, Raum A139
20148 Hamburg
Tel. +49 40 42838
-4549 Fr. Freese (A-E)
-4203 Fr. Ahrens (F-O)
-7654 Fr. Jüttner (P-Z)
Fax +49 40 42838-3036
pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de
www.uni-hamburg.de