Aufbauphase
Nachfolgend erhalten Sie einen Gesamtüberblick über alle Module, die damit verbundenen Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen der Aufbauphase; detaillierte Beschreibungen finden Sie im Anhang 4 der Studien- und Prüfungsordnung. Sobald Sie sämtliche Module abgeschlossen haben, erwerben Sie in der Aufbauphase insgesamt 102 Leistungspunkte (LP).
Modulübersicht
Zivilrecht (39 LP)
- Modul Zivilrecht III (7 LP)
- Vorlesung Vertragliche Schuldverhältnisse
- Arbeitsgemeinschaft Vertragliche Schuldverhältnisse
- Klausur Vertragliche Schuldverhältnisse
- Modul Zivilrecht IV (16 LP)
- Vorlesungen Sachenrecht II, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Klausur Sachenrecht II oder Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Modul Zivilrecht V (11 LP)
- Vorlesungen zu Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozessrecht I und II, Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht
- Modul Hausarbeit Zivilrecht (5 LP)
- Hausarbeit zu den Modulen der Aufbauphase
Öffentliches Recht (33 LP)
- Modul Öffentliches Recht III (9 LP)
- Vorlesung Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
- Arbeitsgemeinschaft Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
- Klausur Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
- Modul Öffentliches Recht IV (19 LP)
- Vorlesungen Polizeirecht, Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen, Baurecht, Umweltrecht und Recht der öffentlichen Ersatzleistung
- Fallübungen Polizeirecht, Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen, Baurecht, Umweltrecht und Recht der öffentlichen Ersatzleistung
- Klausur Polizeirecht, Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen, Baurecht, Umweltrecht und Recht der öffentlichen Ersatzleistung
- Modul Hausarbeit Öffentliches Recht V (5 LP)
- Hausarbeit zu Polizeirecht, Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen, Baurecht und Umweltrecht
Strafrecht (23 LP)
- Modul Strafrecht III (10 LP)
- Vorlesung Strafrecht Vermögensdelikte
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht Vermögensdelikte
- Hausarbeit Strafrecht Vermögensdelikte
- Modul Strafrecht IV (8 LP)
- Vorlesungen Internationales Strafrecht und Strafrecht Kollektivdelikte
- Klausur Internationales Strafrecht und Strafrecht Kollektivdelikte
- Modul Strafrecht V (5 LP)
- Vorlesung Strafprozessrecht
- Klausur Strafprozessrecht
Weitere Pflichtveranstaltungen (7 LP)
- Modul Grundlagen II (3 LP)
- Vorlesung Grundlagen des Rechts in der Aufbauphase
- Klausur Grundlagen des Rechts in der Aufbauphase
- Freier Wahlbereich (4 LP)
- Vorlesungen aus dem fakultätseigenen oder dem gesamt-universitären Lehrangebot
Freier Wahlbereich
Der Freie Wahlbereich dient dazu, sich fachübergreifendes Wissen anzueignen und spezifische, insbesondere überfachliche Kompetenzen zu erwerben oder das eigene fachliche Studium zu vertiefen. Im Freien Wahlbereich müssen mindestens 4 LP erworben werden; Sie können frei wählen, ob Sie Ihre Leistungspunkte aus dem fakultätseigenen Lehrprogramm oder aus dem gesamt-universitären Freien Wahlbereich der Universität Hamburg einbringen wollen. Außerdem hat die Universität Hamburg im Freien Wahlbereichen aller Bachelorstudiengänge ein fächerübergreifendes Lehrangebot etabliert; im Rahmen des Crossdisciplinary Learnings (CDL) werden über 650 inter- und transdisziplinäre Lehrveranstaltungen angeboten.
Fakultätseigenes Angebot, wie z. B.
Ringvorlesung
Mit der letzten Änderung des Deutschen Richtergesetzes Anfang 2022 soll die Vermittlung der Kernbereiche des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts, des Strafrechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen nunmehr auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erfolgen. Dieser Anforderung begegnet unsere Fakultät durch die Etablierung der Ringvorlesung mit dem Titel »NS-Unrecht und SED-Unrecht«. Das Modul Ringvorlesung wird ab dem 3. Fachsemester jährlich im Wintersemester angeboten; eine Modulprüfung ist nicht vorgesehen. Mit der Anmeldung zum Modul und Teilnahme an der Lehrveranstaltung erwerben Sie für den Freien Wahlbereich 2 LP.
Proseminare
Proseminare setzen sich aus einer Hausarbeit, einem Referat und aktiver Diskussionsbeteiligung zusammen. Die aktive Diskussionsbeteiligung bezeichnet die engagierte und konstruktive Teilnahme an einer Diskussion, bei der Teilnehmende ihre Meinungen, Informationen und Argumente einbringen, um den Austausch von Ideen und Perspektiven zu fördern. Sofern in der Aufgabenstellung nicht anders angegeben, soll der Umfang der Hausarbeit 35.000 Zeichen (Text einschließlich der Abbildungen, Tabellen, Anhänge, Fußnoten und Leerzeichen, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) und eine Bearbeitungsdauer von zwei bis vier Wochen nicht überschreiten. Gegenstand der Hausarbeit können insbesondere Urteilsrezensionen, kritische Kommentare zu einem wissenschaftlichen Text, die wissenschaftliche Stellungnahme zu einer Primärquelle oder die kritische Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf sein. Das Referat (mündlicher Vortrag zur Hausarbeit) dient der Feststellung, dass die Studierendeneinen rechtlichenSachverhalt präzise darstellen und rechtliche Argumente präzise vorstellen kann; es soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten. Die Anmeldung zu den Proseminaren erfolgt direkt über die Lehrstühle. Mit dem Bestehen eines Proseminars erwerben Sie für den Freien Wahlbereich insgesamt 4 LP.
Ergänzende Veranstaltungen
Schließlich bietet Ihnen unsere Fakultät noch vereinzelte Lehrveranstaltungen an, die nicht zum Pflichtprogramm gehören, aber Ihr Studium sinnvoll ergänzen oder Ihren individuellen Interessen entgegenkommen. In STiNE sind die mit der Anmeldung zu der Lehrveranstaltung zu erwerbenden Leistungspunkte ausgewiesen. Werfen Sie gerne einen Blick in STiNE in das ergänzende Programm; vielleicht ist auch etwas für Sie dabei.
Gesamt-universitärer Freier Wahlbereich / Crossdisciplinary Learning
Welche Module / Kurse / Lehrveranstaltungen angeboten werden, sehen Sie in STiNE unter der Überschrift »Freier Wahlbereich«. Das Lehrangebot des Crossdisciplinary Learning können Sie vorab auch unter diesem Link einsehen.
Wichtige Hinweise
- Die Module Zivilrecht III, Öffentliches Recht III, Strafrecht III und die beiden Hausarbeiten-Module im Zivilrecht und Öffentlichen Recht sowie das Modul Grundlagen II werden jedes Semester angeboten.
- Zu den Modulen Hausarbeit Zivilrecht und Hausarbeit Öffentliches Recht sollten Sie sich erst anmelden, wenn Sie im Zivilrecht die Vorlesungen der Module III bis V und im Öffentlichen Recht die Vorlesungen der Module III und IV gehört haben, da der Lehrstoff vorgenannter Module prüfungsrelevanter Stoff für die Hausarbeiten sein kann.
- Das Modul Zivilrecht IV läuft über zwei Semester mit wechselnden Vorlesungen und Prüfungsinhalten; die erstmalige Anmeldung zum Modul ist in einem Winter- und Sommersemester möglich; der Prüfungsstoff der Modulprüfung wird voraussichtlich im Wintersemester zu Sachenrecht II und im Sommersemester zu Gesetzliche Schuldverhältnisse sein.
- Das Modul Zivilrecht V läuft ebenfalls über zwei Semester mit wechselnden Vorlesungen und beinhaltet keine Modulprüfung; die erstmalige Anmeldung zu dem Modul ist in einem Winter- und Sommersemester möglich.
- Das Modul Strafrecht IV wird im Sommersemester und das Modul Strafrecht V im Wintersemester angeboten.
- Das Modul Öffentliches Recht IV läuft über zwei Semester; eine erstmalige Anmeldung zu dem Modul ist in einem Winter- und Sommersemester möglich; ab Sommersemester 2026 kann der Lehrstoff sämtlicher Vorlesungen des Moduls mit Ausnahme der Vorlesung Recht der öffentlichen Ersatzleistung prüfungsrelevant sein; folglich findet die Modulprüfung erst im zweiten Modulsemester statt.