Vertiefungsphase (Schwerpunktbereichsstudium)
Das Studium in einem Schwerpunktbereich ist Teil des rechtswissenschaftlichen Studiums und dient der Ergänzung und Vertiefung der Pflichtfächer und der Grundlagen des Rechts, der Spezialisierung in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge. Es ist auf zwei Semester ausgerichtet und umfasst in jedem Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden (16 LP), grundsätzlich gleichmäßig verteilt auf ein Wintersemester (8 LP) und ein Sommersemester (8 LP).
Der Einstieg in die Vertiefungsphase und damit in das Schwerpunktbereichsstudium ist zu einem Winter- oder Sommersemester möglich. Das Lehrprogramm der Schwerpunktbereiche ist so organisiert, dass die geforderten Veranstaltungen in den Pflichtfächern eines jeden Schwerpunktbereichs innerhalb von zwei Semestern besucht werden können. Die in den jeweiligen Schwerpunktbereich einzubeziehenden Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen sowohl für das Wintersemester als auch für das Sommersemester im Anhang 4 der Studien- und Prüfungsordnung verbindlich festgelegt.
Es stehen Ihnen folgende Schwerpunktbereiche zur freien Wahl:
Anmeldungen
Sie müssen sich für einen Schwerpunktbereich entscheiden und mit Beginn der Vertiefungsphase über STiNE für den betreffenden Schwerpunktbereich, danach zu dem Modul »Schwerpunktbereich Sommersemester« (8 LP) oder »Schwerpunktbereich Wintersemester« (8 LP) und abschließend zu den Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsmoduls anmelden.
Besonderheit im SPB XI
Der Schwerpunktbereich XI (Strafrecht im Kontext) enthält neben Pflichtveranstaltungen, die für alle Studierenden des Schwerpunktbereichs XI gelten, zusätzlich folgende zwei Wahlpflichtbereiche:
- Kriminologie und Rechtsfolgengestaltung
- Internationales Strafrecht
Das hat zur Folge, dass der Schwerpunktbereich XI zweifach in STiNE abgebildet ist. Sie müssen sich für einen der beiden Wahlpflichtbereiche entscheiden und sich dementsprechend in STiNE nur zu einem der beiden Schwerpunktbereiche XI anmelden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anmeldung zu einem Schwerpunktbereichsmodul nur nach bestandener Zwischenprüfung möglich ist. Der Wechsel eines Schwerpunktbereichs ist nach der verbindlich erfolgten Anmeldung und Zulassung innerhalb der STiNE-Anmeldephase nur einmal möglich, sofern noch keine Prüfungsleistung erbracht wurde.
In allen Schwerpunktbereichen haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Winter- und Sommersemester zu einem Seminar anzumelden. Seminare setzen sich aus einer Hausarbeit, einem Referat und aktiver Diskussionsbeteiligung zusammen. Die aktive Diskussionsbeteiligung bezeichnet die engagierte und konstruktive Teilnahme an einer Diskussion, bei der Teilnehmende ihre Meinungen, Informationen und Argumente einbringen, um den Austausch von Ideen und Perspektiven zu fördern. Sofern in der Aufgabenstellung nicht anders angegeben, umfasst der Umfang der Hausarbeit mindestens 35.000 Zeichen (Text einschließlich der Abbildungen, Tabellen, Anhänge, Fußnoten und Leerzeichen, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) bei einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen. Durch das Referat (mündlicher Vortrag zur Hausarbeit) mit wissenschaftlichem Fachgespräch sollen Sie zeigen, dass Sie rechtliche Argumente präzise darstellen und kritisch reflektiert diskutieren können; es soll eine Dauer von 10 Minuten nicht unterschreiten.
Die Teilnahme an Seminaren ist freiwillig, wird aber zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit empfohlen. Darüber hinaus können sie für die Zulassung zu einer Promotion genutzt werden.
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über die Lehrstühle.