Rechtspflege und Rechtsgestaltung - national und international
Die Fakultät für Rechtswissenschaft wird ab dem Wintersemester 2013/2014 einen neuen zivilrechtlichen Schwerpunktbereich anbieten. Er trägt den Titel "Rechtspflege und Rechtsgestaltung - national und international". Unter dieser Überschrift geht es in der Sache um die Vermögenshaftung und ihre prozessuale Umsetzung. Exemplarisch sollen aus dem materiellen Recht die examensrelevanten Gebiete des Kreditsicherungsrechts und des Erbrechts, die beide als Pflichtfächer im Hauptstudium bereits in ihren Grundlagen gelehrt werden, wiederholt und vertieft werden. Dazu gehören die historischen Grundlagen ebenso wie die Durchsetzung der Vermögenshaftung in Zwangsvollstreckung (auch insoweit Vertiefung des Pflichtfachstoffes) und Insolvenz, ferner die grenzüberschreitenden Aspekte, die in den Veranstaltungen Internationales Privatrecht sowie Internationales und Europäisches Zivilverfahrensrecht zur Sprache kommen werden. Die Vermögenshaftung kann schließlich durch entsprechende Vertragsformulierung gestaltet werden, weshalb auch dieser Aspekt einbezogen wird.
Der Stoff des neuen Schwerpunkts wird durch Vorlesungen vermittelt. Daneben wird es im Hinblick auf § 11 Abs. 2 S. 1 SPO eine gemeinsame ("Null"-)Übung aller Lehrenden geben, in der die Examenshausarbeiten geschrieben werden können, soweit sie nicht in den ebenfalls angebotenen Seminaren geschrieben werden. Hausarbeiten werden durchweg Themenhausarbeiten sein. Außerdem wird es einen Klausurenkurs geben, allerdings erst ab dem Sommersemester 2014, da vorher noch nicht genügend Stoff gelehrt worden ist, der in Übungsklausuren abgefragt werden könnte.